Was Sie über die Rück­stau­ebe­ne wis­sen soll­ten

Die DIN EN 12056–1 defi­niert eine Rück­stau­ebe­ne als “die höchs­te Ebe­ne, bis zu der das Was­ser in einer Ent­wäs­se­rungs­an­la­ge anstei­gen kann”. So weit, so wäss­rig. Was bedeu­tet das kon­kret, und wie kön­nen Sie die­ses Wis­sen nut­zen, um Was­ser im Kel­ler zu ver­hin­dern?

Die Rück­stau­ebe­ne: Wenn der Kanal voll ist

Die Rück­stau­ebe­ne liegt in der Regel auf Höhe der Stra­ßen­ober­kan­te. Sie wird nor­ma­ler­wei­se in der jewei­li­gen Ent­wäs­se­rungs­ord­nung fest­ge­legt, not­falls ist die DIN EN 12056 behilf­lich.

Das öffent­li­che Kanal­netz hat nur begrenz­te Kapa­zi­tä­ten und läuft bei Stark­re­gen ger­ne über. Das ist vor allem tech­nisch bedingt, denn ein für alle Fäl­le gewapp­ne­tes Kanal­netz ist schlicht­weg nicht umsetz­bar – die Kräf­te der Natur sind dafür zu gewal­tig, Unwet­ter zu vor­her­seh­bar. Wenn das Was­ser im Kanal über die Rück­stau­ebe­ne steigt, sucht es sei­nen Weg es in umlie­gen­de Rohr­lei­tun­gen. Davon sind häu­fig Roh­re aus Kel­lern betrof­fen, denn Kel­ler­räu­me sind heut­zu­ta­ge immer häu­fi­ger auch mit Ent­wäs­se­rungs­an­la­gen aus­ge­stat­tet. Sei es als Hob­by­raum oder Wäsche­kam­mer – wo Anschlü­ße an das öffent­li­che Kanal­netz exis­tie­ren, kann das Was­ser bei Rück­stau ins Haus drü­cken. Dusche, Wasch­ma­schi­ne, Bade­wan­ne und Toi­let­te ver­sin­ken dann schnell in der unschö­nen Brü­he. Beson­ders ärger­lich ist das bei soge­nann­ten Misch­was­ser­ka­nä­len, die sowohl das Abwas­ser der Stra­ße als auch das Schmutz­was­ser der umlie­gen­den Häu­ser über einen Kanal abfüh­ren. Rück­stau aus einem sol­chen Kanal ist nicht nur teu­er, son­dern auch recht unap­pe­tit­lich.

Wie kön­nen Sie Rück­stau ver­hin­dern?

Der Gesetz­ge­ber hat sich hier eine simp­le Lösung ein­fal­len las­sen: Weil das öffent­li­che Stra­ßen­netz nie voll­stän­di­gen Rückstau­schutz bie­ten kann, wer­den die jewei­li­gen Haus­be­sit­zer selbst in die Pflicht genom­men. Auch eini­ge Ele­men­tar­ver­si­che­run­gen set­zen eine Rück­stau­si­che­rung vor­aus. Das Nicht­vor­han­den­sein einer Rück­stau­si­che­rung wird zwar nicht recht­lich ver­folgt, aber so blei­ben Sie schlimms­ten­falls auf den Kos­ten eines Rück­staus sit­zen blei­ben.

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Mehr Infor­ma­tio­nen
Um Rück­stau zu ver­hin­dern, benö­ti­gen Sie eine soge­nann­te Rück­stau­klap­pe. Die­se sperrt bei plötz­li­chem Was­ser­fluss aus Rich­tung der Stra­ße und ver­hin­dert damit, dass Abwas­ser in den Kel­ler gelangt. Die Wahl der rich­ti­gen Rück­stau­klap­pe – es gibt eine Viel­zahl an For­men und Mate­ria­li­en und zudem noch ver­schie­de­ne Ein­bau­mög­lich­kei­ten (bei­spiels­wei­se unter der Boden­plat­te im Kel­ler) erfolgt in der Regel durch den Fach­mann. Die Rück­stau­si­che­rung soll­te außer­dem regel­mä­ßig auf Zustand und Funk­ti­on geprüft wer­den. Sobald die Klap­pe instal­liert ist, kann der nächs­te Stark­re­gen ger­ne kom­men – Ihr Kel­ler bleibt tro­cken.

Übri­gens: Das The­ma Rück­stau haben wir für Sie auch in einem Video auf­be­rei­tet!

Haben Sie noch Fra­gen zu Ihrer Rück­stau­ebe­ne und wie Sie Ihr Haus tro­cken hal­ten kön­nen? Fra­gen Sie uns! Sie kön­nen aber auch 247 eine Anfra­ge über unse­re elek­tron­si­ches Sys­tem ein­rei­chen. Wir freu­en uns außer­dem über jeden Kom­men­tar.

 

Bei Rück­fra­gen kön­nen Sie sich wäh­rend unse­rer Büro­zei­ten (Mo.-Fr. zwi­schen 07:00–16:30 Uhr) jeder­zeit an uns wen­den. Wäh­len Sie dafür ein­fach unse­re kos­ten­lo­se Hot­line 08000–699007. Unser Not- und Stö­rungs­dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Ver­fü­gung. Wir freu­en uns auf Ihren Anruf!

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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Christoph Münch
    5. April 2022 13:53

    Müssen/Darf man bei einem Mehr­stö­cki­gen Haus auch die Woh­nun­gen über der Rück­stau­ebe­ne über die Klap­pe absi­chern?
    Oder nur den Kel­ler. In das Hoch­par­terre kann ja nichts auf­stau­en. Vie­len Dank.

    Antworten
    • Rückstauprofi
      26. April 2022 14:07

      Guten Tag Herr Münch!

      Ent­schul­di­gen Sie zunächst unse­re sehr spä­te Rück­mel­dung.

      Und nu zur Ihrer Fra­ge: Es dür­fen laut Norm kei­ne Ablauf­stel­len aus den Über­ge­ord­ne­ten Ablauf­stel­len über eine Rück­stau­si­che­rung geführt wer­den.
      Sie kön­nen ger­ne einen Ter­min abstim­men, um nach Lösungs­vor­schlä­gen vor Ort suchen zu kön­nen.
      Nut­zen hier­für bit­te fol­gen­den Link: https://rueckstauberatung.rueckstauprofi.de/

      Sie errei­chen uns wäh­rend unse­rer Geschäfts­zei­ten: Mo.-Fr.: 07:00–17:00 Uhr unter 02368–699007.
      Unse­ren Not- und Stö­rungs­dienst (kos­ten­lo­se Hot­line: Tel.: 08000–699007) errei­chen Sie rund um die Uhr!

      Ihr Team von Rück­stau­pro­fi!

      Antworten
  • Wie auf Ihrem Bild sah es bei uns im Kel­ler auch kürz­lich aus. Wir muss­ten unse­re Abwas­ser­he­be­an­la­ge erneu­ern las­sen. Alle sind froh, das der Spuk vor­bei ist und alles wie­der gut funk­tio­niert. Dan­ke auch für Ihr Erklär-Video!

    Antworten
    • Rückstauprofi
      10. Februar 2020 15:41

      Hal­lo und guten Tag Anto­nia!

      Wir freu­en uns über Ihren Kom­men­tar und dar­über, dass Ihnen unser Erklär­film gefällt.
      Anhand die­ses ani­mier­ten Films möch­ten wir über Rück­stau­ri­sik­ien auf­klä­ren und das Pro­blem bes­ser ver­deut­li­chen.
      Emp­feh­len Sie uns ger­ne wei­ter. 😉

      Für Bera­tun­gen und für Ter­min­ab­spra­chen vor Ort ste­hen wir wäh­rend unse­rer Geschäfts­zei­ten:
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