Rückstauschäden: Warum Sie sich schützen sollten!

Bei Starkregen geht so mancher Kellerwohnraum buchstäblich baden. Das muss nicht sein!

Der Grund dafür: Rückstauschäden. Während es wie aus Eimern schüttet, füllt sich der öffentliche Kanal langsam auf, bis nichts mehr hineingeht. Das Netz ist überlastet. Wenn unterhalb der sogenannten Rückstauebene (in der Regel liegt sie auf Höhe der Straßenoberkante) Entwässerungsanlagen der umliegenden Häuser angeschlossen sind, drückt das Wasser aus dem Kanal und tritt im Hausinneren flutartig aus.

Der nächste Rückstau kommt bestimmt

„In meiner Wohngegend staut sowieso nichts zurück“ ist ein beliebtes Argument dafür, die Investition in einen vernünftigen Rückstauschutz nach hinten zu schieben. Dabei wird gerne vergessen, dass Rückstau tendenziell jeden treffen kann – immerhin sind die einzigen Voraussetzungen, dass es stark regnet und das öffentliche Kanalnetz überlastet ist.

Tatsächlich ist der Einbau einer Rückstauvorrichtung Pflicht, da per Gesetz jeder Hauseigentümer selber zu entsprechenden Schutzmaßnahmen herangezogen wird. Fakt ist: Das öffentliche Kanalsystem kann Flutmassen aus Starkregenereignissen nicht stemmen – derartiges zu verlangen wäre unrealistisch. Das allerdings nimmt Hauseigentümer in die Verpflichtung, selber aktiv zu werden. Die gute Nachricht dabei: Der Staat verfolgt die konkrete Umsetzung von Schutzmaßnahmen in der Regel nicht und verteilt keine Bußgelder für fehlende Rückstauvorrichtungen. Die schlechte Nachricht: Bei Rückstauschäden ohne entsprechende Schutzanlagen bleiben Sie (ohne geeignete Versicherungen, Stichwort: Elementarschäden) zu 100% auf den Kosten sitzen. Wenn sich Ihr Keller gerade in Atlantis verwandelt hat, kann das recht teuer werden.

In der Entwässerungssatzung der Stadt Oer-Erkenschwick heißt es dazu beispielsweise:

“Der Grundstückseigentümer hat sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Hierzu hat er Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante im Anschlussbereich) durch funktionstüchtige sowie geeignete Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Die Rückstausicherung muss jederzeit zugänglich sein und so errichtet und betrieben werden, dass eine Selbstüberwachung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit der Anschlussleitung möglich ist“; § 13 Abs. 3 Entwässerungssatzung der Stadt Oer-Erkenschwick

Die spezifischen Richtlinien unterscheiden sich je nach Gemeinde unter anderem in der Definition der Rückstauebene, die Verpflichtung der Hausbesitzer gilt jedoch überall in Deutschland. Ab einer bestimmten Regenintensität wird erwartet, dass das Kanalsystem kurzzeitig versagt.

Fazit

Letztendlich muss sich gegen Rückstauschäden jeder absichern, der noch keine Rückstauvorrichtung hat. Extremwetter macht nicht vor Straßen oder Gemeinden Halt, die historisch wenig mit Überlastungen im Kanal zu kämpfen hatten.

Bei Rückfragen können Sie sich während unserer Bürozeiten (Mo.-Fr. zwischen 07:00-17:00 Uhr) jederzeit an uns wenden. Wählen Sie dafür einfach unsere kostenlose Hotline 08000-699007. Unser Not- und Störungsdienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • wie sieht es aus als Mieter? wer zahlt den Schaden? Wrnn der Vermieter sowas nicht hat?

    Antworten
    • Rückstauprofi
      4. Juni 2018 9:32

      Hallo Frau D.!

      Sollte Ihr Vermieter keine funktionstüchtige Rückstausicherung installiert haben, sieht es im Schadenfall (z.B. Rückstau durch Starkregen) wahrscheinlich schlecht aus. Wobei ich an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen möchte, dass ohne Kenntnisse von den örtlichen Gegebenheiten eine pauschale Aussage dahingehend unmöglich ist.

      Sie als Mieterin könnten über eine entsprechende Hausratversicherung (WICHTIG: mit dem Einschluss Elementarschäden, z.B. bei Überschwemmung, Rückstau durch Starkregen etc.) einen evtl. entstanden Schaden über die Versicherung abwickeln lassen. Sie sollten in jedem Fall das Kleingedruckte (Versicherungsbedingungen) genau studieren, weil einige (Hausrat-)Versicherungen eine „funktionierende Rückstauschicherung“ vorschreiben.

      Wir nehmen gerne einen Rückstaucheck vor Ort vor! Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, der uns jederzeit kontaktieren kann (02368-699007).

      Beste Grüße
      Klaus Wiethmann

      Antworten

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