Vor­aus­ge­dacht: Schä­den durch Hoch­was­ser vor­beu­gen!

Hin­ter­her ist man immer schlau­er: Vie­le Haus­be­sit­zer beschäf­ti­gen sich mit einer wirk­sa­men Hoch­was­ser­prä­ven­ti­on erst nach­dem ihnen die Flu­ten schon buch­stäb­lich bis zum Hals stan­den. Dabei gibt es rund um die eige­nen vier Wän­de so eini­ges, was Sie für Ihren per­sön­li­chen Schutz vor Hoch­was­ser tun kön­nen.

Hoch­was­ser: Das Zau­ber­wort heißt Prä­ven­ti­on

Vor­sor­gen kön­nen Sie zum Bei­spiel, indem Sie Ihre Licht­schäch­te erhö­hen. Hier zählt im Fall einer Über­flu­tung jeder Zen­ti­me­ter. Vor­sicht ist aller­dings dann gebo­ten, wenn es zu Stark­re­gen oder schwe­rem Hoch­was­ser kommt. Hier haben Sie die Mög­lich­keit, abge­deck­te Licht­schäch­te ein­zu­bau­en oder den Schacht mit einem Hoch­was­ser­fens­ter zu ver­se­hen. Licht­schäch­te haben außer­dem einen Schwach­punkt dahin­ge­hend, dass sich an ihrem Grund nor­ma­ler­wei­se ein Abfluss befin­det. Die­sen soll­ten Sie für den Fall des Fal­les gegen Rück­stau absi­chern.

Neben den Licht­schäch­ten haben Gebäu­de noch eine gan­ze Rei­he ande­rer Öff­nun­gen, die im Zwei­fels­fall Hoch­was­ser durch­las­sen kön­nen. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re Fens­ter und Türen. Letz­te­re kön­nen bei­spiels­wei­se durch Erhö­hen der Tür­schwel­le geschützt wer­den – bei häu­fi­gen Stark­re­gen- oder Hoch­was­ser­er­eig­nis­sen kann sich hier aller­dings auch die Inves­ti­ti­on in eine Hoch­was­ser­tür loh­nen. Ähn­lich ver­hält es sich bei Fens­tern. Je nach Lage Ihres Gebäu­des, bei­spiels­wei­se bei einer Hang­la­ge, kön­nen die­se Ein­gän­ge bei Extrem­wet­ter oder über die Ufer tre­ten­den Flüs­sen schnell die ers­ten Opfer wer­den.

Gesetz­ge­ber gibt Rah­men vor

Der Druck gro­ßer Was­ser­mas­sen kann das Hoch­was­ser auch beim bes­ten Schutz in Ihr Gebäu­de drü­cken. Rech­nen Sie im Zwei­fels­fall immer damit – und sor­gen Sie dahin­ge­hend vor, dass sich in beson­ders betrof­fe­nen Berei­chen wie dem Kel­ler kei­ne Öle und Far­ben mehr befin­den. Der­ar­ti­ge Che­mi­ka­li­en rich­ten bei Hoch­was­ser durch­gän­gig die größ­ten Schä­den an und kön­nen, wenn sie erst ein­mal in die Fas­sa­de ein­zie­hen, eine Kern­sa­nie­rung nötig machen. Dazu gehört natür­lich auch – wie im Hoch­was­ser­schutz­ge­setz II vor­ge­schrie­ben – die nach­hal­ti­ge Siche­rung etwa­iger Öltanks. Ins­be­son­de­re in bekann­ten Hoch­was­ser­ge­bie­ten soll­ten Sie im Kel­ler des Hau­ses kei­ne Wohn- oder Arbeits­räu­me ein­rich­ten. Beson­ders vor­beu­gen kön­nen Sie außer­dem mit einer geson­der­ten Kon­struk­ti­on um die Kel­ler­an­la­ge her­um, bei­spiels­wei­se aus Bitu­men oder Beton.

Bei Hoch­was­ser sowie­so immer wich­tig ist auch der Rückstau­schutz. Wenn sich das Was­ser im Kanal staut und über der Was­ser­pe­gel die Rück­stau­ebe­ne über­steigt, sind umlie­gen­de Kel­ler­an­la­gen in Gefahr.

Eine Pum­pe für den Not­fall ist außer­dem kei­ne schlech­te Idee. In hoch­was­ser­ge­fähr­de­ten Gebie­ten kön­nen Sie damit even­tu­ell ver­si­cker­tes Was­ser aus dem Kel­ler ban­nen, bevor es grö­ße­re Schä­den anrich­ten kann.


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