Bild einer Überschwemmung: Wassermassen dringen durch einen Kellereingang in das Gebäude

Hochwasserschutzgesetz II: Was sich ändert und was Sie wissen müssen

Bereits 2017 hat der Gesetzgeber eine Überarbeitung des Hochwasserschutzgesetz II beschlossen.
Während das neue Hochwasserschutzgesetz II teilweise schon am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist, gelten seit dem 5. Januar 2018 auch die restlichen Bestimmungen – eine Übersicht der Änderungen finden Sie hier.

Was hat sich mit dem Hochwasserschutzgesetz II geändert?

Anders als zunächst von einigen Seiten befürchtet, sind mit dem veränderten Hochwasserschutzgesetz II Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten nicht verboten. Weitreichende Auswirkungen hat das Gesetz allerdings insofern, dass es die Bestimmungen für solche Heizungen deutlich verschärft. Ölheizungen und Tanks für Heizöl in Überschwemmungs- oder Risikogebieten müssen demnach hochwassersicher nachgerüstet oder ersetzt werden. Die Definition eines Überschwemmungs- oder Risikogebiets fällt in die Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Sie legen fest, welche Flächen bei Überschwemmungen besonders von Hochwasser betroffen sind. Dabei gilt: Ist das Gebiet durch Hochwasserschutzeinrichtungen gesichert, handelt es sich um ein Risikogebiet. Andernfalls ist es ein Überschwemmungsgebiet. Die Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil Bewohner von Überschwemmungsgebieten 5 Jahre Zeit für die Nachrüstung haben, solche in Risikogebieten haben immerhin 15 Jahre Zeit. Die Bundesregierung geht davon aus, dass in Überschwemmungsgebieten bis zu 1,6 Millionen Menschen leben. Für Risikogebiete liegt diese Zahl sogar bei 6,1 Millionen.

Worum geht es konkret?

Bei einer Überschwemmung können ungesicherte Heizöltanks aufschwimmen und das darin enthaltene Öl austreten. Mit dem Hochwasserschutzgesetz II verpflichtet die Bundesregierung betroffene Hausbesitzer, ihre Tanks auf eine von zwei Arten zu sichern: Erstens, Sie rüsten den Aufstellraum es Öltanks inklusive der Fenster und Türen so auf, dass es komplett wasserdicht ist. Als zweite Option steht offen, den Tank selber gegen Ölaustritt zu sichern. Sie können ihn beispielsweise gesetzeskonform verankern oder so aufrüsten, dass auch beim Aufschwimmen nichts austritt.

Kniffliger wird es bei der Neuanschaffung von Heizölanlagen – in Überschwemmungs- und Risikogebieten ist diese nämlich zukünftig verboten. Während bestehende Anlagen modernisiert werden müssen, hat der Gesetzgeber neuen Anlagen einen Riegel vorgeschoben, um die enormen Schäden durch ausgetretenes Heizöl bei Überflutungen einzudämmen. Die Bundesregierung erklärt dazu, dass bis zu 70% der Sachschäden bei Überflutungen durch ausgetretenes Öl entstehen – dringt dieses in das Mauerwerk von Gebäuden ein, sind sie oft unrettbar beschädigt. Zwar bleiben Hausbesitzern noch 5 bzw. 10 Jahre Zeit für eine Modernisierung ihrer Anlage, zu viel Zeit sollten Sie aber nicht verstreichen lassen: Entsprechend den neuen Regelungen ist das Errichten einer Heizölverbraucheranlage bzw. das fehlende, nicht rechtzeitige oder nicht vorgeschriebene Nachrüsten einer solchen mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belegt.


In ihrer Pressemitteilung zu dem veränderten Gesetz verweist die Bundesregierung darauf, dass Vorsorge auch in den Händen der Bürger liegt. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zum Hochwasserschutz, Rückstausicherung und hochwassersichere Öltanks.

Muss Ihre Heizölanlage nach dem Hochwasserschutzgesetz II erneuert oder modernisiert werden? Wir beraten Sie gern – sprechen Sie uns darauf an!

Bei Rückfragen können Sie sich während unserer Bürozeiten (Mo.-Fr. zwischen 07:00-17:00 Uhr) jederzeit an uns wenden. Wählen Sie dafür einfach unsere kostenlose Hotline 08000-699007. Unser Not- und Störungsdienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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