Urteil: Starkregenschutz ist Sache von Hauseigentümern

Wohnen in Hanglage erfreut sich großer Beliebtheit. Gerade in dicht bebauten Städten bietet das Haus am Hang häufig einen weiten Ausblick ohne Betonklötze vor dem eigenen Balkon. Leider hat der Panoramablick auch seine Tücken. Am Gefälle strömt Regenwasser nämlich gerne sturzflutartig herunter. Extremwetterereignisse verwandeln den Traum vom Haus in Hanglage deshalb bisweilen in einen Albtraum.

Wasser im Keller nur aufgrund der geografischen Lage ist ärgerlich. Dazu hat das Verwaltungsgericht Mainz allerdings klar geurteilt, wer für den Starkregenschutz Sorge zu tragen hat.

 

Gemeinde ist nicht verantwortlich

In dem konkreten Urteil aus dem Jahr 2019 wollte ein Hausbesitzer seine Gemeinde zwingen, Maßnahmen aus dem Bebauungsplan durchzuführen. Laut diesem waren gleich neben dem Haus ein bepflanzter Streifen und eine Böschung geplant. Diese, so die Argumentation des Hausbesitzers, sollten sein Gebäude vor Starkregen schützen. Das sei immerhin Aufgabe der Gemeinde.

Genau diese Ansicht macht das Urteil spannend, denn das Verwaltungsgericht Mainz hat hier klar Stellung bezogen. Es stellte klar, dass ein Bebauungsplan nur der Stadtplanung dient, nicht einzelnen Bürgern. Im Plan vermerkte Maßnahmen kann die Stadt also nach Lust, Laune und Budget bauen oder verwerfen. Ein Recht des Einzelnen auf Einklagung von Maßnahmen zu seinem eigenen Vorteil besteht hingegen nicht. Der hier beklagte Grünstreifen war ohnehin nicht für den Starkregenschutz gedacht, sondern als Gegengewicht zu Baumaßnahmen der Stadt.

Ganz im Regen stehen lassen Gemeinden ihre Bürgerinnen und Bürgerinnen ohnehin nicht. Auch das wurde vom Verwaltungsgericht hervorgehoben, denn an Hanglagen wird Regenwasser in der Regel so um- und ableitet, dass nicht bei jedem Sprühregen „Land unter!“ herrscht. Bei einem Starkregenereignis sieht die Lage freilich anders aus. Wer sich davor schützen will, ist dafür laut dem Urteil selber verantwortlich.

Wie können Sie mit Ihrem Starkregenschutz verantwortlich umgehen?

Das Verwaltungsgericht stützt sich bei seinem Urteil auf die Tatsache, dass mit entsprechenden Maßnahmen niemand einem Starkregen schutzlos ausgesetzt sein muss. Zwar ist gegen einen Tsunami oder Weltuntergang noch kein Kraut gewachsen, dem handelsüblichen Starkregen können Sie aber einiges entgegensetzen. In dem oben beschriebenen Gerichtsurteil empfahl das Gericht selbst, der Hausbesitzer möge doch eine Mauer bauen.

Ganz so einfach ist in der Realität allerdings nicht immer. Bevor Sie übereilt zu Mörtel und Backstein greifen, sollten Sie zunächst einmal Ihr persönliches Risiko auswerten, beziehungsweise auswerten lassen. Dafür lohnt sich beispielsweise ein Blick auf eine sogenannte Starkregenkarte. Diese werden auf der Basis von Modellrechnungen erstellt und sollen ausrechnen, wo bei Starkregen das Hochwasserrisiko am höchsten ist. Sehr nützlich – und weil sich die Karten seit ein paar Jahren wachsender Beliebtheit erfreuen, werden sie von immer mehr Städten herausgegeben.

Modellrechnungen bieten zwar einen guten ersten Einblick, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wer es wirklich wissen will, greift zu tiefer gehenden Maßnahmen. Besonders interessant ist hier der sogenannte Hochwasserpass. Dieser wird in zwei Schritten erstellt. Zunächst füllen Sie einen Fragebogen aus, den Sie kostenlos per Mail anfordern können. Dieser liefert einen ersten Überblick und soll darüber hinaus für mögliche Schwachstellen am Haus sensibilisieren. Im zweiten Schritt schaut sich Fachpersonal vor Ort die Lage an und erstellt einen detaillierten Überblick für Ihr persönliches Risiko bei Extremwetterereignissen.

Schutzmaßnahmen…nach Maß!

Ein Hochwasserpass liefert nach einer konkreten Einschätzung der Lage auch gleich wichtige Hinweise, wie Sie Ihr Risiko senken können. Hier kristallisiert sich heraus, dass das Verwaltungsgericht Mainz die Risikovorsorge bei Weitem nicht einfach auf Bürger „abwälzt“. Das persönliche Hochwasserrisiko eines jeden Hausbesitzers ist schlicht zu individuell, als dass eine Gemeinde je eine „Lösung für alle“ planen könnte. Dem drohenden Extremwetter können Sie dafür einiges entgegensetzen.

Der Klassiker unter den Maßnahmen ist ein vernünftiger Rückstauschutz. Wenn der Wasserpegel im Kanalnetz rapide ansteigt, drückt das Abwasser nämlich gerne in die Leitungen der umliegenden Gebäude. Wenn dann zwischen Kanal und Ihrem Haus keine Rückstausicherung liegt, verwandelt sich Ihr Keller in eine Sumpflandschaft. Laut Gesetz ist jeder Hausbesitzer zu einer solchen Rückstausicherung verpflichtet. Die kleinen Klappen im Boden sind bei Starkregen das erste Mittel der Wahl – und sollten zumindest hin und wieder gewartet werden.

Außerdem gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die wirklich jede Schwachstelle am Haus abdecken. Von Fenstern über Türen und Lichtschächte können Sie nach Bedarf und Interesse so ziemlich alles hochwasserfest machen. Fachpersonal vor Ort kann dafür Pläne erstellen, die exakt auf Sie zurechtgeschnitten sind.

Mit dem Urteil 3 K 532/18.MZ legt das Verwaltungsgericht Mainz den Hochwasserschutz in die Hände der Hausbesitzer – in dem Wissen, dass Sie selbst besser vorsorgen können als ein Bebauungsplan. Wir ermuntern dazu, das Urteil als Chance zu betrachten. Denn falls in direkter Konsequenz mehr Bürgerinnen und Bürger eigene Maßnahmen treffen und beim nächsten Starkregen nicht gleich ihr ganzes Mobiliar verlieren, ist das letztendlich ein Schritt nach vorne.

Sehen Sie das auch so? Rufen Sie uns an oder hinterlassen Sie einen Kommentar – wir informieren Sie gerne!

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