Gefah­ren­kom­pass: So über­prü­fen Sie Ihr per­sön­li­ches Risi­ko

Klar: Ein­rich­tun­gen zum Hoch­was­ser­schutz gibt es nicht ohne Grund. Wer schon ein­mal mit anse­hen muss­te, wie das eige­ne Hab und Gut im Was­ser ver­sinkt, weiß davon ein Lied zu sin­gen. Aber wie soll man über­haupt damit rech­nen, dass es zur Über­schwem­mung kom­men kann?

Grund­sätz­lich kann es immer zu Rück­stau kom­men – wie hoch Ihr per­sön­li­ches Risi­ko ist, lässt sich anhand des soge­nann­ten Gefah­ren­kom­pass her­aus­fin­den. Die­ses äußerst nütz­lich Online-Tool mar­kiert Über­schwem­mungs- und Risi­ko­ge­bie­te. Schau­en Sie doch mal nach, ob Sie in einem sol­chen Leben! Der größ­te Nach­teil am Gefah­ren­kom­pass ist, dass er sich momen­tan auf Nie­der­sach­sen, Sach­sen, Sach­sen-Anhalt, Ber­lin und Thü­rin­gen beschränkt.

Neben der Hoch­was­ser­ge­fahr gibt der Gefah­ren­kom­pass auch Ein­blick in detail­lier­te Auf­lis­tun­gen der ein­zel­nen Gefah­ren­quel­len, bei­spiels­wei­se Blitz­schlag, Erd­be­ben und Sturm/Hagel. Stark­re­gen­wer­te sind theo­re­tisch ein­seh­bar, im Test aller­dings wei­gert sich das Tool, die­se auch aun­zu­zei­gen. Womög­lich lie­gen für die­se Kate­go­rie aktu­ell kei­ne ver­wend­ba­ren Daten vor oder das Pro­jekt wur­de ein­ge­stampft. Blitz, Sturm und Erd­be­ben funk­tio­nie­ren dafür trotz der ein­gangs erwähn­ten Beschrän­kung auf 4 Bun­des­län­der deutsch­land­weit. Dafür müs­sen Sie ledig­lich eine Adres­se der zuläs­si­gen Bun­des­län­der ange­ben, damit die Ein­fär­be-Funk­ti­on der Kar­te über­haupt erst akti­viert wird. Die­se ist dafür eini­ger­ma­ßen fein gra­nu­liert.

Begriffs­be­stim­mung: Über­schwem­mung

Über­schwem­mung ist die Über­flu­tung des Grund und Bodens mit erheb­li­chen Men­gen von Ober­flä­chen­was­ser durch Aus­ufe­rung von ober­ir­di­schen (ste­hen­den oder flie­ßen­den) Gewäs­sern, Wit­te­rungs­nie­der­schlä­ge oder Aus­tritt von Grund­was­ser an die Erd­ober­flä­che.

Begriffs­be­stim­mung: Rück­stau

Rück­stau liegt vor, wenn Was­ser durch Aus­ufe­rung von ober­ir­di­schen (ste­hen­den oder flie­ßen­den) Gewäs­sern oder durch Wit­te­rungs­nie­der­schlä­ge bestim­mungs­wid­rig aus dem gebäu­de­ei­ge­nen Rohr­sys­tem oder des­sen zuge­hö­ri­gen Ein­rich­tun­gen aus­tritt.

Herr Wieth­mann, Sie haben sich auf Rück­stau­sys­te­me spe­zia­li­siert. Wel­che prä­ven­ti­ven Schutz­maß­nah­men kön­nen ergrif­fen wer­den, um einen Rück­stau wirk­sam zu ver­hin­dern?

Die Mög­lich­kei­ten sind viel­fäl­tig. Von ein­fa­chen Rück­stau­klap­pen, Rück­stau­au­to­ma­ten, Rück­stau­pump­sys­te­me, Hebe­an­la­gen, Pump­sta­tio­nen und vie­les mehr.
Das alles hängt jedoch mit den ört­li­chen Gege­ben­hei­ten zusam­men. Rückstau­schutz ist kei­ne Sache aus dem Kata­log. Genau wie der Bau eines Hau­ses. Daher ist immer ein vor Ort Ter­min not­wen­dig. In die­sem Ter­min machen wir uns ein Bild von der Situa­ti­on, um dann die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se zu bespre­chen. Das kann von einer zuvor not­wen­di­gen Zustand- und Funk­ti­ons­prü­fung (Rück­staure­le­van­ten-TV-Befah­rung) der vor­han­de­nen Abwas­ser­lei­tun­gen bis zu schon ganz kon­kre­ten Umset­zungs­mög­lich­kei­ten gehen. Genau dar­auf haben wir uns spe­zia­li­siert.

Machen Sie sich ein Lage­bild – der Kom­pass Natur­ge­fah­ren

Über das gleich­na­mi­ge Inter­net­por­tal wer­den Sie bes­tens infor­miert, inwie­weit Sie vor Ort von Ele­men­tar­ereig­nis­sen bedroht sind. Das Por­tal errei­chen Sie über die­sen Link.

Herr Wieth­mann, Sie und Ihr Team haben bereits unzäh­li­ge Pump­sta­tio­nen und Rück­stau­he­be­an­la­gen ein­ge­baut bzw. gewar­tet. Was sind die größ­ten Feh­ler, die Betrei­ber und Instal­la­ti­ons­be­trie­be sol­cher Anla­gen machen?

Wenn ich eine Rang­lis­te auf­stel­len darf sind es: Feh­len­de War­tung der Anla­gen, Eigen­re­pe­ra­tur­ver­su­che von unge­schul­ten Per­so­nen, feh­ler­haf­ter Ein­bau der Anla­gen, feh­len­de Inbe­trieb­nah­me und Ein­wei­sung in die Anla­gen.

Oblie­gen­hei­ten: Was Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer zwin­gend zu beach­ten haben, um den Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu gefähr­den

Zur Ver­mei­dung von Über­schwem­mungs- bzw. Rückstau­schä­den hat der Ver­si­che­rungs­neh­mer Rück­stau­si­che­run­gen stets funk­ti­ons­be­reit zu hal­ten und Abfluss­lei­tun­gen auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück frei­zu­hal­ten.

Fol­gen der Oblie­gen­heits­ver­let­zung

Ver­letzt der Ver­si­che­rungs­neh­mer eine der genann­ten Oblie­gen­hei­ten, ist der Ver­si­che­rer zur Kün­di­gung berech­tigt oder auch ganz oder teil­wei­se leis­tungs­frei (vgl. § 58 VVG).

Ein star­kes Team

Nut­zen Sie unse­re Kom­pe­ten­zen und Erfah­run­gen, um Ihr Objekt vor dem nächs­ten Zwi­schen­fall ordent­lich zu wapp­nen.

Bei Rück­fra­gen kön­nen Sie sich wäh­rend unse­rer Büro­zei­ten (Mo.-Fr. zwi­schen 07:00–16:30 Uhr) jeder­zeit an uns wen­den. Wäh­len Sie dafür ein­fach unse­re kos­ten­lo­se Hot­line 08000–699007. Unser Not- und Stö­rungs­dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Ver­fü­gung. Wir freu­en uns auf Ihren Anruf!

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