Die Hochwasserkatastrophe und ihre Folgen
Die verheerende Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat in Nordrhein-Westfalen immense Schäden angerichtet. Um die Betroffenen zu unterstützen, stellt die Landesregierung NRW insgesamt 12,3 Milliarden Euro an Wiederaufbauhilfen bereit. Doch viele Menschen zögern noch, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, oft aus emotionalen oder organisatorischen Gründen. Es ist jedoch wichtig, jetzt zu handeln, um sich für die Zukunft besser abzusichern. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 30. Juni 2026.
Grundvoraussetzung
Sie haben unmittelbar durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 einen Sachschaden an Ihrem Wohngebäude erlitten.
Zu den förderfähigen Schadensursachen zählen:
- Wild abfließendes Wasser,
- Sturzfluten,
- Aufsteigendes Grundwasser,
- Überlaufende oder beschädigte Abwasseranlagen,
- Schäden durch Regenrückhaltebecken, Wasserversorgungsanlagen oder Hangrutsch
Förderfähige Maßnahmen
- Schadensbeseitigung: Kosten zur Wiederherstellung von Wohngebäuden, Garagen, Stellplätzen und Uferbefestigungen, die durch das Hochwasser beschädigt wurden.
- Vorsorgemaßnahmen: Maßnahmen zur Hochwasservorsorge, wie etwa der Einbau von Rückstausicherungen oder hochwasserfesten Kellerfenstern.
- Eigenanteile und Hausrat: Auch Eigenanteile zur Versicherung sowie Schäden am Hausrat sind förderfähig, oft in Form einer Pauschale.
- Nachträgliche Maßnahmen: Bereits durchgeführte Maßnahmen, die nach der Katastrophe realisiert wurden, können nachträglich gefördert werden.
- Gutachterkosten: Sachverständigengutachten sind zu 100 % förderfähig und damit für Betroffene kostenfrei.
Prävention und Wiederaufbau
Die Wiederaufbauhilfe bietet nicht nur die Möglichkeit, bestehende Schäden zu beheben, sondern auch präventive Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Hochwasserschäden zu vermeiden. Förderfähig sind unter anderem Kosten für:
- die Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, Garagen, Stellplätzen und Uferbefestigungen,
- sowie für Vorsorgemaßnahmen wie der Einbau von Rückstausicherungen oder hochwasserfesten Kellerfenstern.
Besonders interessant ist, dass auch Eigenanteile zur Versicherung sowie der Hausrat förderfähig sind. Diese Unterstützung gilt, unabhängig davon, ob eine Elementarschutzversicherung besteht. Dadurch ergibt sich eine einmalige Gelegenheit, nicht nur erlittene Schäden zu reparieren, sondern sich proaktiv gegen zukünftige Hochwasserereignisse zu schützen.
Nachträgliche Förderung
Bereits umgesetzte Maßnahmen können nachträglich zur Förderung eingereicht werden, solange sie zur Schadensbeseitigung oder Prävention dienen. Dies bietet Betroffenen eine einzigartige Chance, bereits getätigte Investitionen rückwirkend fördern zu lassen.
Ausschlussgründe
- Schäden, die aufgrund von Verstößen gegen Hochwasserschutzvorschriften in festgesetzten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind,
- Gebäude ohne Baugenehmigung oder nicht genehmigungsfähige Bauten,
- Insolvenzen, sofern kein Sanierungsverfahren vorliegt,
- Nichtwiederaufnahme des Betriebs nach der Bewilligung.
Antragsfrist
Die Antragsfrist für die Förderung endet am 30. Juni 2026. Wichtig: Auch nach Ablauf der Antragsfrist können Maßnahmen durchgeführt werden, solange noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen.
Diese Förderkriterien bieten eine einmalige Gelegenheit, bereits erlittene Schäden zu beheben und gleichzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um zukünftige Hochwasserschäden zu vermeiden.
Unterstützung durch Rückstauprofi: Ihr Partner für nachhaltigen Schutz
Unser Expertenteam von Rückstauprofi steht Ihnen bei der Umsetzung von Rückstauschutz– und Hochwasserschutz-Maßnahmen sowie indirekt bei der Antragstellung für die Fördermittel zur Seite. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, um Ihr Zuhause langfristig zu sichern. Wir bieten Ihnen einen 24/7 Anfragen-Service für Rückstau- und Hochwasserschutzberatung.
Städte, in denen wir tätig sind
Wir sind in den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Städten tätig, die zur Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW gehören. Dazu zählen:
Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Ennepe-Ruhr-Kreis (Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter, Witten), Essen, Herne, Hochsauerlandkreis (Arnsberg, Brilon, Eslohe, Marsberg, Meschede, Schmallenberg, Sundern), Kaarst, Kreis Mettmann (Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert, Wülfrath), Kreis Soest (Wickede), Kreis Steinfurt (Steinfurt), Kreis Unna (Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna, Werne), Leverkusen, Märkischer Kreis (Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl), Meerbusch, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Solingen und Wuppertal.
Fazit: Jetzt handeln und Förderung nutzen
Die Wiederaufbauhilfe bietet eine einzigartige Chance, nicht nur Schäden zu reparieren, sondern auch präventive Maßnahmen zu ergreifen. Nutzen Sie diese Förderung bis 30.06.2026 (Antragsfrist), um Ihr Zuhause langfristig zu schützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind Ihr verlässlicher Partner für Rückstauschutz und Hochwasserschutz.
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