Steu­er­bo­nus für Hand­wer­kerleis­tun­gen nut­zen!

Schon seit 2006 gibt der Gesetz­ge­ber Kun­den für Hand­wer­kerleis­tun­gen ein Bon­bon in die Hand: Jähr­lich kön­nen Sie mit dem Steu­er­bo­nus auf der Ein­kom­mens­steu­er­erklä­rung bares Geld spa­ren! Wie das geht und wel­che Ein­schrän­kun­gen es gibt, erfah­ren Sie hier.

Wie kommt man an den Steu­er­bo­nus?

Mit dem Steu­er­bo­nus für Hand­wer­kerleis­tun­gen kön­nen Sie 20% der Arbeits­kos­ten bis zu 6.000 Euro gel­tend machen. Im Maxi­mal­fall kom­men dabei also bis zu 1.200 Euro her­aus, aber auch bei Arbei­ten im Wert von 1.000 Euro beträgt die Erspar­nis immer­hin 100 Euro. Dafür müs­sen Sie die Hand­werks­rech­nung ledig­lich beim Finanz­amt ein­rei­chen. Wich­tig ist dabei aller­dings, dass Sie eini­ge Vor­ga­ben beach­ten.

So kann der Steu­er­bo­nus bei­spiels­wei­se nur gel­tend gemacht wer­den, wenn die Arbei­ten noch nicht auf ande­rem Wege begüns­tigt sind, etwa indem Sie sie als Wer­be­auf­wand, Betriebs­kos­ten oder beson­de­re Aus­ga­ben ver­rech­nen. Wei­ter­hin ist wich­tig, dass der Bonus nur für Arbeits- und Fahrt­kos­ten (inkl. Mehr­wert­steu­er) gilt, nicht etwa für Mate­ri­al­kos­ten. Auf der Hand­werks­rech­nung müs­sen die Arbeits­kos­ten des­halb unbe­dingt geson­dert aus­ge­wie­sen sein. Sonst stellt sich das Finanz­amt quer. Der Bonus gilt zudem nur für Hand­wer­kerleis­tun­gen, die im Haus­halt des Kun­den erbracht wer­den, nicht etwa in der Werk­statt des Dienst­leis­ters.

Wich­tig ist außer­dem, dass Sie die Rech­nung kei­nes­falls in Bar bezah­len dür­fen. Liegt kein Nach­weis über die Zah­lung etwa in Form einer Über­wei­sung, Last­schrift, Ein­zugs­er­mäch­ti­gung oder eines Schecks vor, lehnt das Finanz­amt den Steu­er­bo­nus ab. Dabei müs­sen Sie nicht zwangs­wei­se von Ihrem eige­nen Kon­to aus über­wei­sen; Haupt­sa­che es besteht ein Nach­weis nicht-barer Zah­lun­gen. Weil der Bonus pro Haus­halt gilt, kön­nen ihn Ehe­paa­re nicht geson­dert gel­tend machen.

Aber Ach­tung: Tätig­kei­ten, die nicht im Haus­halt des Steu­er­pflich­ti­gen aus­ge­führt wer­den, son­dern z.B. in der Werk­statt des Hand­werks­be­triebs, nicht begüns­tigt sind (vgl. auch ZDH-Fly­er “Steu­er­bo­nus für Hand­wer­kerleis­tun­gen”).

Bei Rück­fra­gen kön­nen Sie sich wäh­rend unse­rer Büro­zei­ten (Mo.-Fr. zwi­schen 07:00–16:30 Uhr) jeder­zeit an uns wen­den. Wäh­len Sie dafür ein­fach unse­re kos­ten­lo­se Hot­line 08000–699007. Unser Not- und Stö­rungs­dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Ver­fü­gung. Wir freu­en uns auf Ihren Anruf!

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