All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

1          All­ge­mei­nes

1.1       Die Fir­ma rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG führt alle Ver­trä­ge auf der Basis der nach­fol­gen­den Geschäfts­be­din­gun­gen aus, soweit nicht abwei­chen­de Son­der­ab­re­den getrof­fen wer­den.

1.2       Jeg­li­che Son­der­ab­re­den bedür­fen der Schrift­form.

1.3       Soweit es sich um Bau­leis­tun­gen han­delt. liegt Ver­trä­gen mit Unter­neh­men im Sin­ne des § 310 BGB und juris­ti­schen Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts bzw. öffent­lich-recht­li­chem Son­der­ver­mö­gen ergän­zend die Ver­din­gungs­ord­nung für Bau­leis­tun­gen Teil B (VOB/B) in ihrer jeweils gül­ti­gen Fas­sung zugrun­de. Im Übri­gen wird die VOB/B nur im Fal­le der vor­he­ri­gen Über­ga­be eines VOB/B‑Textes ergän­zen­der Gegen­stand die­ser all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen.

2          Ange­bot und Ver­trags­ab­schluss

2.1       Ange­bo­te sind, wenn nicht anders ver­ein­bart, stets frei­blei­bend. Das Zustan­de­kom­men eines Ver­tra­ges bedarf prin­zi­pi­ell einer schrift­li­chen oder münd­li­chen Auf­trags­be­stä­ti­gung durch die Fir­ma rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG. Irr­tü­mer blei­ben vor­be­hal­ten.

3          Preise/ Zah­lungs­be­din­gun­gen

3.1       Ange­bo­te und bestä­tig­te Auf­trags­prei­se ver­ste­hen sich stets zuzüg­lich der z. Zt. gel­ten­den gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er.

3.2       Ist der Auf­trag­ge­ber Unter­neh­mer im Sin­ne des§ 310 BGB oder juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts bzw. öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen. so wer­den die Leis­tun­gen im Fal­le nicht erfolg­ter Preis­ab­spra­che auf Basis des z. Zt. der Auf­trags­er­tei­lung gel­ten­den Stan­dard-Lei­tungs-Ver­zeich­nis­ses der Fa. rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG abge­rech­net, wel­ches jeder­zeit abge­ru­fen oder in den Geschäfts­räu­men der Fa. rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG ein­ge­se­hen wer­den kann.

3.3       Vom Auf­trag­ge­ber zusätz­lich bzw. nach­träg­lich beauf­trag­te Leis­tun­gen, wel­che den ursprüng­li­chen Auf­trags­um­fang über­stei­gen oder hier­von abwei­chen, wer­den auf Basis der in 3.2 fest­ge­leg­ten Wer­te abge­rech­net. Ist als Ver­gü­tung eine Pau­schalsum­me ver­ein­bart, so bleibt die­se grund­sätz­lich unver­än­dert. Weicht die Leis­tung jedoch von der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten so erheb­lich ab, dass ein Fest­hal­ten an der Pau­schalsum­me nicht zumut­bar ist (§ 242 BGB), so ist auf Ver­lan­gen ein Aus­gleich unter Berück­sich­ti­gung der Mehr­kos­ten zu gewäh­ren. Der Aus­gleich bemisst sich an den zuvor ver­wen­de­ten Grund­la­gen der Preis­er­mitt­lung.

3.4       Rech­nun­gen sind inner­halb 14 Tagen ohne Abzug zahl­bar. Soll­te der Auf­trag­ge­ber mit Abschlags- bzw. Vor­aus­zah­lun­gen in Ver­zug gera­ten, so behält sich die Fa. rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG vor, wei­te­re Leis­tun­gen vom Ein­gang der ver­ein­bar­ten Zah­lun­gen abhän­gig zu machen. Bei Zah­lungs­ver­zug wer­den die gesetz­lich zuläs­si­gen Mahn­kos­ten und Zin­sen berech­net.

4          Lieferung/ Versand/ Leis­tung

4.1       Sämt­li­che durch die Fa. rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG erwähn­te Lie­fer­zei­ten sind unver­bind­li­che Richt­zei­ten, daher ent­bin­det eine Über­schrei­tung nicht auto­ma­tisch von der Pflicht zur Abnah­me der bestell­ten Waren.

4.2       Die Lie­fer­zeit beginnt frü­hes­tens am Tag der Auf­trags­be­stä­ti­gung. Die Mög­lich­keit der Teil­lie­fe­rung bleibt vor­be­hal­ten, wobei zusätz­li­che Lie­fer­kos­ten nicht anfal­len.

4.3       Gefahren­über­gang tritt in dem Augen­blick ein, in dem Waren unser Lager ver­las­sen, d. h. die Fa. rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG kei­nen wei­te­ren direk­ten Ein­fluss auf sach­ge­rech­ten Trans­port. Lage­rung und Umgang’ mit den­sel­ben mehr hat.

4.4       Der Auf­trag­ge­ber gewähr­leis­tet den unge­hin­der­ten und frei­en Zugang zu den zur Erbrin­gung der Lie­fe­rung oder Leis­tun­gen not­wen­di­gen Anla­gen und Ein­rich­tun­gen. Soll­te es zu War­te­zei­ten kom­men, die die Fa. rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG nicht zu ver­tre­ten hat. wer­den die in 3.2 Wer­te zugrun­de gelegt.

4.5       Sofern nicht anders mög­lich. wer­den die Abwas­ser­an­la­gen nach den gül­ti­gen Nor­men oder Her­stel­ler­an­ga­ben mon­tiert oder gewar­tet. Abwei­chun­gen in der Umset­zung kön­nen den Gege­ben­hei­ten durch den AN ange­passt wer­den, auch wenn dies nicht den Nor­men und Her­stel­ler­an­ga­ben ent­spricht, aber dem ent­spre­chen­den Zweck dient.

5          Eigen­tums­vor­be­halt

5.1       Gelie­fer­te Ware bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung Eigen­tum der Fa. rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG. Ver­fü­gun­gen außer­halb des ord­nungs­mä­ßi­gen Geschäfts­be­trie­bes, wie z. B. Ver­pfän­dung oder Sicher­heits­über­eig­nung, sind unzu­läs­sig.

5.2       Durch Wei­ter­ver­äu­ße­rung oder aus ande­ren Rechts­grün­den gegen Drit­te ent­ste­hen­de For­de­run­gen tritt der Käu­fer eben­so wie sei­nen Anspruch auf Her­aus­ga­be vor­be­hal­te­nen Eigen­tums unwi­der­ruf­lich an uns ab.

6          Gewähr­leis­tung

6.1       Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, auf Ver­lan­gen eine förm­li­che Abnah­me der erbrach­ten Leis­tung vor­zu­neh­men. Dies beinhal­tet auch. wenn ver­langt, die Abnah­me erbrach­ter Teil­leis­tun­gen. wenn deren spä­te­re Prü­fung durch wei­te­re Arbei­ten unmög­lich wer­den soll­te.

6.2       Offen­sicht­li­che Män­gel sind inner­halb von 2 Wochen nach Kennt­nis schrift­lich anzu­zei­gen, wobei die recht­zei­ti­ge, nach­weis­li­che Absen­dung der Anzei­ge frist­wah­rend ist. Ver­säumt der Auf­trag­ge­ber die recht­zei­ti­ge schrift­li­che Anzei­ge, so ent­fällt die Gewähr­leis­tung bezüg­lich des offen­sicht­li­chen Man­gels.

6.3       Die Fa. rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG behält sich das Recht auf Nach­bes­se­rung im gesetz­li­chen Rah­men vor.

6.4       Prin­zi­pi­ell gewährt die Fa. rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG dem Ver­trags­part­ner bezüg­lich aller gelie­fer­ten Waren bzw. erbrach­ten Leis­tun­gen die zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses gel­ten­den gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­rech­te. Soll­te sei­tens eines Lieferanten/Dienstleisters. des­sen Leis­tung Bestand­teil unse­rer Leis­tung ist, eine Ein­schrän­kung die­ser Rech­te erfol­gen, so gilt die­se Ein­schrän­kung, soweit sie recht­lich nicht zu bean­stan­den ist. in die­sem Fal­le auch für unse­ren davon berühr­ten Teil der Leis­tung.

7          Haf­tung

Für Schä­den an ande­ren Rechts­gü­tern des Auf­trag­ge­bers als Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit haf­tet die Fa. rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG nur bei vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten. Hier­von aus­ge­nom­men ist die Haf­tung für sol­che Schä­den. die ein­tre­ten. weil zuge­si­cher­te Eigen­schaf­ten feh­len, die das ein­ge­tre­te­ne Scha­dens­ri­si­ko absi­chern soll­ten. Leicht fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten der Fa. rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG begrün­det nur dann eine Haf­tung für Schä­den, wenn wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten ver­letzt wur­den.

Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind nur sol­che Pflich­ten, deren Beach­tung für die Errei­chung des Ver­trags­ze­ckes unent­behr­lich ist. Bei leicht fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten wird eine Haf­tung für Schä­den nur inso­weit über­nom­men, als die­se bei Ver­trags­ab­schluss oder bei Pflicht­ver­let­zung unvor­her­seh­bar waren. Ist der Auf­trag­ge­ber Unter­neh­mer im Sin­ne des § 310 BGB, sowie bei juris­ti­schen Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts bzw. öffent­li­chem Son­der­ver­mö­gen ist die Haf­tung für Man­gel­fol­ge­schä­den, für die ledig­lich eine Haf­tung aus posi­ti­ver Ver­trags­ver­let­zung in Betracht kommt, aus­ge­schlos­sen.

8          Zuge­si­cher­te Eigen­schaf­ten

8.1       Die tech­ni­schen Eigen­schaf­ten der von uns ver­trie­be­nen bzw. ver­wen­de­ten Pro­duk­te sind durch uns und unse­re Lie­fe­ran­ten sorg­fäl­tig und gewis­sen­haft ermit­telt wor­den. Eine Zusi­che­rung von Eigen­schaf­ten im Sin­ne des§ 443 BGB liegt jedoch nur dann vor, wenn dies aus­drück­lich erklärt wird. Für Fol­ge­schä­den aus dem Feh­ler zuge­si­cher­ter Eigen­schaf­ten haf­tet die Fa. rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG nur, wenn die Zusi­che­rung aus­drück­lich den Zweck hat­te, den Ver­trags­part­ner gegen eben die­se Schä­den abzu­si­chern.

8.2       Für Schä­den. die durch fal­sche, unvoll­stän­di­ge oder auf ande­re Wei­se feh­ler­haf­te Infor­ma­tio­nen von Lieferanten/Dienstleistern ent­ste­hen, haf­ten wir grund­sätz­lich nicht.

8.3       Für evtl. Undich­tig­kei­ten in den vor­han­de­nen Abwasser‑, Drai­na­ge- und Fall­lei­tun­gen kön­nen wir kei­ne Gewähr über­neh­men. Zur Ver­mei­dung von Unter- bzw. Aus­spü­lun­gen in die­sem Bereich soll­te zuvor eine Sicht­kon­trol­le mit­tels TV-Anla­ge bzw. Dicht­heits­prü­fung nach DIN EN 1610 durch­ge­führt wer­den. Selbst­ver­ständ­lich geben wir eine Mate­ri­al­ga­ran­tie auf die von uns ver­ar­bei­ten Pro­duk­te. Auf das Pro­dukt selbst gegen wir 2 Jah­re (wei­ter gereicht durch den Her­stel­ler), 5 Jah­re auf die Mon­ta­ge. (Nur bei Abschluss eines War­tungs­ver­tra­ges über unser Unter­neh­men.)

8.4       Soll­ten der AG nach der Mon­ta­ge unse­rer Anlage(n) Ände­run­gen an Ihrem Ent­wäs­se­rungs­sys­tem oder den elek­tri­schen Anla­gen vor­ge­nom­men wer­den, hat dies unter Umstän­den auch Ein­fluss auf die Ent­wäs­se­rungs­an­la­ge und wür­de eine neue kos­ten­pflich­ti­ge Prü­fung der Ent­wäs­se­rungs­an­la­ge erfor­der­lich machen.

9          Schluss­be­stim­mun­gen

9.1       Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand ist Oer-Erken­sch­wick. Die Bezie­hun­gen zwi­schen der Fir­ma rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG und dem Ver­trags­part­ner unter­lie­gen aus­schließ­lich deut­schem Recht.

9.2       Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten dür­fen durch die Fir­ma rück­stau­pro­fi GmbH & Co. KG im Sin­ne und Rah­men des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes ver­ar­bei­tet wer­den.

9.3       Die mög­li­che Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen berührt nicht die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestand­tei­le die­ser all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Anstel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung gilt die recht­lich wirk­sa­me Rege­lung, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­sa­men Rege­lung am nächs­ten kommt.

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