Allgemeine Geschäftsbedingungen

1          Allgemeines

1.1       Die Firma rückstauprofi GmbH & Co. KG führt alle Verträge auf der Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht abweichende Sonderabreden getroffen werden.

1.2       Jegliche Sonderabreden bedürfen der Schriftform.

1.3       Soweit es sich um Bauleistungen handelt. liegt Verträgen mit Unternehmen im Sinne des § 310 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde. Im Übrigen wird die VOB/B nur im Falle der vorherigen Übergabe eines VOB/B-Textes ergänzender Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2          Angebot und Vertragsabschluss

2.1       Angebote sind, wenn nicht anders vereinbart, stets freibleibend. Das Zustandekommen eines Vertrages bedarf prinzipiell einer schriftlichen oder mündlichen Auftragsbestätigung durch die Firma rückstauprofi GmbH & Co. KG. Irrtümer bleiben vorbehalten.

3          Preise/ Zahlungsbedingungen

3.1       Angebote und bestätigte Auftragspreise verstehen sich stets zuzüglich der z. Zt. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2       Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des§ 310 BGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtliches Sondervermögen. so werden die Leistungen im Falle nicht erfolgter Preisabsprache auf Basis des z. Zt. der Auftragserteilung geltenden Standard-Leitungs-Verzeichnisses der Fa. rückstauprofi GmbH & Co. KG abgerechnet, welches jederzeit abgerufen oder in den Geschäftsräumen der Fa. rückstauprofi GmbH & Co. KG eingesehen werden kann.

3.3       Vom Auftraggeber zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Leistungen, welche den ursprünglichen Auftragsumfang übersteigen oder hiervon abweichen, werden auf Basis der in 3.2 festgelegten Werte abgerechnet. Ist als Vergütung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt diese grundsätzlich unverändert. Weicht die Leistung jedoch von der vertraglich vereinbarten so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 242 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehrkosten zu gewähren. Der Ausgleich bemisst sich an den zuvor verwendeten Grundlagen der Preisermittlung.

3.4       Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Sollte der Auftraggeber mit Abschlags- bzw. Vorauszahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Fa. rückstauprofi GmbH & Co. KG vor, weitere Leistungen vom Eingang der vereinbarten Zahlungen abhängig zu machen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlich zulässigen Mahnkosten und Zinsen berechnet.

4          Lieferung/ Versand/ Leistung

4.1       Sämtliche durch die Fa. rückstauprofi GmbH & Co. KG erwähnte Lieferzeiten sind unverbindliche Richtzeiten, daher entbindet eine Überschreitung nicht automatisch von der Pflicht zur Abnahme der bestellten Waren.

4.2       Die Lieferzeit beginnt frühestens am Tag der Auftragsbestätigung. Die Möglichkeit der Teillieferung bleibt vorbehalten, wobei zusätzliche Lieferkosten nicht anfallen.

4.3       Gefahrenübergang tritt in dem Augenblick ein, in dem Waren unser Lager verlassen, d. h. die Fa. rückstauprofi GmbH & Co. KG keinen weiteren direkten Einfluss auf sachgerechten Transport. Lagerung und Umgang‘ mit denselben mehr hat.

4.4       Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten und freien Zugang zu den zur Erbringung der Lieferung oder Leistungen notwendigen Anlagen und Einrichtungen. Sollte es zu Wartezeiten kommen, die die Fa. rückstauprofi GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat. werden die in 3.2 Werte zugrunde gelegt.

4.5       Sofern nicht anders möglich. werden die Abwasseranlagen nach den gültigen Normen oder Herstellerangaben montiert oder gewartet. Abweichungen in der Umsetzung können den Gegebenheiten durch den AN angepasst werden, auch wenn dies nicht den Normen und Herstellerangaben entspricht, aber dem entsprechenden Zweck dient.

5          Eigentumsvorbehalt

5.1       Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. rückstauprofi GmbH & Co. KG. Verfügungen außerhalb des ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes, wie z. B. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, sind unzulässig.

5.2       Durch Weiterveräußerung oder aus anderen Rechtsgründen gegen Dritte entstehende Forderungen tritt der Käufer ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe vorbehaltenen Eigentums unwiderruflich an uns ab.

6          Gewährleistung

6.1       Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen eine förmliche Abnahme der erbrachten Leistung vorzunehmen. Dies beinhaltet auch. wenn verlangt, die Abnahme erbrachter Teilleistungen. wenn deren spätere Prüfung durch weitere Arbeiten unmöglich werden sollte.

6.2       Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen, wobei die rechtzeitige, nachweisliche Absendung der Anzeige fristwahrend ist. Versäumt der Auftraggeber die rechtzeitige schriftliche Anzeige, so entfällt die Gewährleistung bezüglich des offensichtlichen Mangels.

6.3       Die Fa. rückstauprofi GmbH & Co. KG behält sich das Recht auf Nachbesserung im gesetzlichen Rahmen vor.

6.4       Prinzipiell gewährt die Fa. rückstauprofi GmbH & Co. KG dem Vertragspartner bezüglich aller gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sollte seitens eines Lieferanten/Dienstleisters. dessen Leistung Bestandteil unserer Leistung ist, eine Einschränkung dieser Rechte erfolgen, so gilt diese Einschränkung, soweit sie rechtlich nicht zu beanstanden ist. in diesem Falle auch für unseren davon berührten Teil der Leistung.

7          Haftung

Für Schäden an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers als Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Fa. rückstauprofi GmbH & Co. KG nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für solche Schäden. die eintreten. weil zugesicherte Eigenschaften fehlen, die das eingetretene Schadensrisiko absichern sollten. Leicht fahrlässiges Verhalten der Fa. rückstauprofi GmbH & Co. KG begründet nur dann eine Haftung für Schäden, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.

Wesentliche Vertragspflichten sind nur solche Pflichten, deren Beachtung für die Erreichung des Vertragszeckes unentbehrlich ist. Bei leicht fahrlässigem Verhalten wird eine Haftung für Schäden nur insoweit übernommen, als diese bei Vertragsabschluss oder bei Pflichtverletzung unvorhersehbar waren. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 310 BGB, sowie bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlichem Sondervermögen ist die Haftung für Mangelfolgeschäden, für die lediglich eine Haftung aus positiver Vertragsverletzung in Betracht kommt, ausgeschlossen.

8          Zugesicherte Eigenschaften

8.1       Die technischen Eigenschaften der von uns vertriebenen bzw. verwendeten Produkte sind durch uns und unsere Lieferanten sorgfältig und gewissenhaft ermittelt worden. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Sinne des§ 443 BGB liegt jedoch nur dann vor, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Für Folgeschäden aus dem Fehler zugesicherter Eigenschaften haftet die Fa. rückstauprofi GmbH & Co. KG nur, wenn die Zusicherung ausdrücklich den Zweck hatte, den Vertragspartner gegen eben diese Schäden abzusichern.

8.2       Für Schäden. die durch falsche, unvollständige oder auf andere Weise fehlerhafte Informationen von Lieferanten/Dienstleistern entstehen, haften wir grundsätzlich nicht.

8.3       Für evtl. Undichtigkeiten in den vorhandenen Abwasser-, Drainage- und Fallleitungen können wir keine Gewähr übernehmen. Zur Vermeidung von Unter- bzw. Ausspülungen in diesem Bereich sollte zuvor eine Sichtkontrolle mittels TV-Anlage bzw. Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchgeführt werden. Selbstverständlich geben wir eine Materialgarantie auf die von uns verarbeiten Produkte. Auf das Produkt selbst gegen wir 2 Jahre (weiter gereicht durch den Hersteller), 5 Jahre auf die Montage. (Nur bei Abschluss eines Wartungsvertrages über unser Unternehmen.)

8.4       Sollten der AG nach der Montage unserer Anlage(n) Änderungen an Ihrem Entwässerungssystem oder den elektrischen Anlagen vorgenommen werden, hat dies unter Umständen auch Einfluss auf die Entwässerungsanlage und würde eine neue kostenpflichtige Prüfung der Entwässerungsanlage erforderlich machen.

9          Schlussbestimmungen

9.1       Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oer-Erkenschwick. Die Beziehungen zwischen der Firma rückstauprofi GmbH & Co. KG und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

9.2       Personenbezogene Daten dürfen durch die Firma rückstauprofi GmbH & Co. KG im Sinne und Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

9.3       Die mögliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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