Fast zwei Jahre ist es mittlerweile her, dass Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Teilen von NRW enorme Schäden angerichtet hat. Allein in Deutschland verloren bei der Flutkatastrophe 186 Menschenn ihr Leben. An den betroffenen Orten sind die Folgen auch heute noch präsent: Als kollektives Trauma der Betroffenen und als fortwährende Reparatur- und Aufbauarbeiten. In ihrer schwersten Form zerstören Extremwetter in wenigen Stunden das Werk von Jahrzehnten.
Das haben auch Bund und Länder nicht aus den Augen verloren. Nach wie vor hat die Sturmflut von 2021 nämlich hohe Folgekosten für den Wiederaufbau. Deshalb hatten sie einen Fördertopf über 12,3 Milliarden Euro für Betroffene eingerichtet (wir berichteten bereits am 13.09.2022).
Finanzspritze für Betroffene
Die Fluthilfe deckt sämtliche Schäden, die als direkte Folge der Flutkatastrophe 2021 entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Sturzflut, Grundwasser, überlaufene Abwasseranlagen, Hangrutsch und mehr. Verständlicherweise sollen Anträge, die nichts mit der Flut 2021 zu tun haben, aus der Fluthilfe heraus gehalten werden. Bei Antragsstellung ist deshalb wichtig, dass Sie die Schäden möglichst genau dokumentiert haben.
Für die Bewilligung der Fluthilfe ist außerdem wichtig, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Darunter fallen etwa Gebäude, bei denen Bauvorschriften nicht eingehalten wurden oder die gar ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Nichtbeachtung von Vorschriften zum Hochwasserschutz kann ebenfalls zur Ablehnung des Antrags führen.
Den Antrag auf Fluthilfe können bei Schäden am Gebäude Hauseigentümer, private Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft stellen. Eigentümer und Mieter haben Anrecht auf Fluthilfe für Schäden am Hausrat von Privathaushalten. Wer als privater Vermieter oder Unternehmen der Wohnungswirtschaft infolge der Flut Mietausfälle erlitten hat, kann ebenfalls einen Antrag auf Förderung stellen.
Antragsfrist jetzt deutlich länger
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Antragsfrist für Fluthilfe Ende Juni 2023 ausläuft. Kurz vor Ende dieser Frist hat sich jetzt das Landeskabinett NRW mit dem Bund abgestimmt und sie deutlich verlängert – um ganze drei Jahre. Wer jetzt noch Förderung beantragen will, kann das bis zum 30.06.2026 tun. Wer bei der Flutkatastrophe Schäden erlitten hat und noch nicht zur Antragsstellung gekommen ist, sollte das unbedingt tun. Der Fördertopf umfasst nämlich nicht nur die Schadensbeseitigung, sondern auch präventive Maßnahmen für den Hochwasserschutz.
Wegen dem Klimawandel müssen wir uns auch in Deutschland darauf einstellen, dass Extremwetter zukünftig immer häufiger schwere Schäden anrichten. Deshalb ist umso wichtiger, sich mit Blick nach vorne bestmöglich vorzubereiten.
Waren Sie von der Flutkatastrophe betroffen und möchten einen Antrag auf Förderung stellen? Sprechen Sie uns gerne darauf an!
Bei Rückfragen können Sie sich während unserer Bürozeiten (Mo.-Fr. zwischen 07:00-17:00 Uhr) jederzeit an uns wenden. Wählen Sie dafür einfach unsere kostenlose Hotline 08000-699007. Unser Not- und Störungsdienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!