Staat­li­cher Zuschuss für Hoch­was­ser­schutz: Antrags­frist für Flut­hil­fe in NRW bis zum 30.06.2026 ver­län­gert!

Fast zwei Jah­re ist es mitt­ler­wei­le her, dass Hoch­was­ser in Rhein­land-Pfalz und Tei­len von NRW enor­me Schä­den ange­rich­tet hat. Allein in Deutsch­land ver­lo­ren bei der Flut­ka­ta­stro­phe 186 Men­schenn ihr Leben. An den betrof­fe­nen Orten sind die Fol­gen auch heu­te noch prä­sent: Als kol­lek­ti­ves Trau­ma der Betrof­fe­nen und als fort­wäh­ren­de Repa­ra­tur- und Auf­bau­ar­bei­ten. In ihrer schwers­ten Form zer­stö­ren Extrem­wet­ter in weni­gen Stun­den das Werk von Jahr­zehn­ten.

Das haben auch Bund und Län­der nicht aus den Augen ver­lo­ren. Nach wie vor hat die Sturm­flut von 2021 näm­lich hohe Fol­ge­kos­ten für den Wie­der­auf­bau. Des­halb hat­ten sie einen För­der­topf über 12,3 Mil­li­ar­den Euro für Betrof­fe­ne ein­ge­rich­tet (wir berich­te­ten bereits am 13.09.2022).

Finanz­sprit­ze für Betrof­fe­ne

Die Flut­hil­fe deckt sämt­li­che Schä­den, die als direk­te Fol­ge der Flut­ka­ta­stro­phe 2021 ent­stan­den sind. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Schä­den durch Sturz­flut, Grund­was­ser, über­lau­fe­ne Abwas­ser­an­la­gen, Hang­rutsch und mehr. Ver­ständ­li­cher­wei­se sol­len Anträ­ge, die nichts mit der Flut 2021 zu tun haben, aus der Flut­hil­fe her­aus gehal­ten wer­den. Bei Antrags­stel­lung ist des­halb wich­tig, dass Sie die Schä­den mög­lichst genau doku­men­tiert haben.

Für die Bewil­li­gung der Flut­hil­fe ist außer­dem wich­tig, dass kei­ne Aus­schluss­grün­de vor­lie­gen. Dar­un­ter fal­len etwa Gebäu­de, bei denen Bau­vor­schrif­ten nicht ein­ge­hal­ten wur­den oder die gar ohne Bau­ge­neh­mi­gung errich­tet wur­den. Nicht­be­ach­tung von Vor­schrif­ten zum Hoch­was­ser­schutz kann eben­falls zur Ableh­nung des Antrags füh­ren.

Den Antrag auf Flut­hil­fe kön­nen bei Schä­den am Gebäu­de Haus­ei­gen­tü­mer, pri­va­te Ver­mie­ter und Unter­neh­men der Woh­nungs­wirt­schaft stel­len. Eigen­tü­mer und Mie­ter haben Anrecht auf Flut­hil­fe für Schä­den am Haus­rat von Pri­vat­haus­hal­ten. Wer als pri­va­ter Ver­mie­ter oder Unter­neh­men der Woh­nungs­wirt­schaft infol­ge der Flut Miet­aus­fäl­le erlit­ten hat, kann eben­falls einen Antrag auf För­de­rung stel­len.

Antrags­frist jetzt deut­lich län­ger

Ursprüng­lich war vor­ge­se­hen, dass die Antrags­frist für Flut­hil­fe Ende Juni 2023 aus­läuft. Kurz vor Ende die­ser Frist hat sich jetzt das Lan­des­ka­bi­nett NRW mit dem Bund abge­stimmt und sie deut­lich ver­län­gert – um gan­ze drei Jah­re. Wer jetzt noch För­de­rung bean­tra­gen will, kann das bis zum 30.06.2026 tun. Wer bei der Flut­ka­ta­stro­phe Schä­den erlit­ten hat und noch nicht zur Antrags­stel­lung gekom­men ist, soll­te das unbe­dingt tun. Der För­der­topf umfasst näm­lich nicht nur die Scha­dens­be­sei­ti­gung, son­dern auch prä­ven­ti­ve Maß­nah­men für den Hoch­was­ser­schutz.

Wegen dem Kli­ma­wan­del müs­sen wir uns auch in Deutsch­land dar­auf ein­stel­len, dass Extrem­wet­ter zukünf­tig immer häu­fi­ger schwe­re Schä­den anrich­ten. Des­halb ist umso wich­ti­ger, sich mit Blick nach vor­ne best­mög­lich vor­zu­be­rei­ten.

Waren Sie von der Flut­ka­ta­stro­phe betrof­fen und möch­ten einen Antrag auf För­de­rung stel­len? Spre­chen Sie uns ger­ne dar­auf an!

Bei Rück­fra­gen kön­nen Sie sich wäh­rend unse­rer Büro­zei­ten (Mo.-Fr. zwi­schen 07:00–16:30 Uhr) jeder­zeit an uns wen­den. Wäh­len Sie dafür ein­fach unse­re kos­ten­lo­se Hot­line 08000–699007. Unser Not- und Stö­rungs­dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Ver­fü­gung. Wir freu­en uns auf Ihren Anruf!

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