Immo­bi­li­en­gut­ach­ten: Was ist Ihre Immo­bi­lie wert?

Die­se Fra­ge stel­len sich vie­le Haus­be­sit­zer frü­her oder spä­ter. Auch (poten­ti­el­le) Immo­bi­li­en­käu­fer sehen sich mit die­ser Fra­ge kon­fron­tiert. Einen ers­ten Über­blick ver­spre­chen zahl­lo­se Online-Tools. Der­lei Werk­zeu­ge sind aller­dings mit Vor­sicht zu genie­ßen, denn recht­lich was­ser­dicht sind sol­che Gut­ach­ten nicht unbe­dingt. War­um an gera­de die­ser Stel­le nicht gespart wer­den soll­te, erklä­ren wir am Bei­spiel der Arbeit des Herrn Rohr­bach aus Bochum. Er ist Sach­ver­stän­di­ger und fer­tigt Immo­bi­li­en­gut­ach­ten an, die nicht nur rich­tungs­wei­send sind, son­dern recht­lich bin­dend. Sei­ne Kon­takt­da­ten lau­ten:

Dirk Rohr­bach
DEKRA zer­ti­fi­zier­te Immo­bi­li­en Bewer­tung
Sach­ver­stän­di­gen- und Pla­nungs­bü­ro
Post­an­schrift: Zil­le­weg 9, 44869 Bochum
Büro: Roden­feld 1, 44869 Bochum
Tel.:02327 – 68 96 195
Mob.:0162 – 790 2222
Mail: info@Immobilien-sachverstand-bochum.de
Inter­net: www.immobilien-sachverstand-bochum.de

War­um nicht ein­fach online?

Online-Por­ta­le hei­ßen auch Ver­gleichs­por­ta­le, weil sie eben nur das kön­nen: Sie ver­glei­chen. In einem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren wer­den die ein­ge­tipp­ten Anga­ben über­nom­men und mit ähn­li­chen Immo­bi­li­en ver­gli­chen. Sol­che Immo­bi­li­en­gut­ach­ten sind zwar grob rich­tungs­wei­send, man soll­te sie aber nicht auf die Gold­waa­ge legen. Denn neben dem unge­nau­en Schätz­wert sind sol­che Ver­fah­ren anfäl­lig für Feh­ler in der Berech­nungs­grund­la­ge. Das fängt bei­spiels­wei­se bei der Bewer­tung der Bau­sub­stanz an. Lai­en ist es oft nicht mög­lich, even­tu­el­le Schwach­stel­len oder gar Schä­den zu erken­nen. Dabei spie­len Bau­män­gel eine erheb­li­che Rol­le bei der kor­rek­ten Objekt­be­wer­tung. Aus der Sanie­rung oder Moder­ni­sie­rung kön­nen andern­falls hohe Fol­ge­kos­ten ent­ste­hen. Auch bau­recht­li­che Gege­ben­hei­ten der jewei­li­gen Ört­lich­keit kön­nen Online-Por­ta­le nur bedingt oder gar nicht in ihre Berech­nun­gen mit ein­be­zie­hen.

Bewer­tung dank Gut­ach­ten

Gut­ach­ten sind also äußerst sinn­voll für Käu­fer und Ver­käu­fer einer Immo­bi­lie. Dar­über hin­aus sind aber auch Ver­mie­ter betrof­fen, denn die Grund­flä­che einer Woh­nung auf dem Miet­ver­trag kann recht­li­che Kon­se­quen­zen haben. So urteil­te der BGH 2015 (Az.: VIII ZR 22017), dass nur die tat­säch­li­che Wohn­flä­che ohne Abwei­chun­gen laut Miet­ver­trag berech­net wer­den darf. Wur­de die­se falsch berech­net oder bei­spiels­wei­se aus alten Ver­trä­gen über­nom­men, kann der Ver­mie­ter für zuviel gezahl­te Mie­te, Neben­kos­ten und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den. Das betrifft auch Ver­käu­fer von Immo­bi­li­en, etwa für vom Käu­fer zuviel gezahl­te Steu­ern.

Die Vor­tei­le eines Immo­bi­li­en­gut­ach­ten schla­gen sich in der Detail­tie­fe nie­der. So sind Kurz­gut­ach­ten mit einer Objekt­be­schrei­bung und dem Bewer­tungs­ver­fah­ren im Durch­schnitt 8 Sei­ten lang, Anla­gen nicht mit­ge­rech­net. Gericht­lich aner­kann­te Gut­ach­ten trei­ben das noch einen Schritt wei­ter – auf bis zu 55 Sei­ten zer­le­gen sie die Immo­bi­lie in ihre Ein­zel­tei­le, Bau­sub­stanz- und Schim­mel­prü­fung inbe­grif­fen. Sol­che Ver­fah­ren loh­nen sich nicht nur für Bestands­bau­ten, son­dern auch bei der Pla­nung und dem Bau neu­er Immo­bi­li­en. Denn wenn der Gut­ach­ter das Pro­jekt aktiv betreut, herrscht von Anfang bis Ende Sicher­heit.

In Neu- und Bestands­bau­ten ist gute Pla­nung Gold wert – egal, ob es sich um die Bau­sub­stanz oder Rück­stau­an­la­gen han­delt. Konn­te Ihnen die­ser Arti­kel wei­ter­hel­fen? Tei­len Sie uns Ihre Fra­gen oder Anre­gun­gen ger­ne mit – wir freu­en uns auf Ihre Nach­richt oder Ihren Kom­men­tar!

Bei Rück­fra­gen kön­nen Sie sich wäh­rend unse­rer Büro­zei­ten (Mo.-Fr. zwi­schen 07:00–16:30 Uhr) jeder­zeit an uns wen­den. Wäh­len Sie dafür ein­fach unse­re kos­ten­lo­se Hot­line 08000–699007. Unser Not- und Stö­rungs­dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Ver­fü­gung. Wir freu­en uns auf Ihren Anruf!

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