Immobiliengutachten: Was ist Ihre Immobilie wert?

Diese Frage stellen sich viele Hausbesitzer früher oder später. Auch (potentielle) Immobilienkäufer sehen sich mit dieser Frage konfrontiert. Einen ersten Überblick versprechen zahllose Online-Tools. Derlei Werkzeuge sind allerdings mit Vorsicht zu genießen, denn rechtlich wasserdicht sind solche Gutachten nicht unbedingt. Warum an gerade dieser Stelle nicht gespart werden sollte, erklären wir am Beispiel der Arbeit des Herrn Rohrbach aus Bochum. Er ist Sachverständiger und fertigt Immobiliengutachten an, die nicht nur richtungsweisend sind, sondern rechtlich bindend. Seine Kontaktdaten lauten:

Dirk Rohrbach
DEKRA zertifizierte Immobilien Bewertung
Sachverständigen- und Planungsbüro
Postanschrift: Zilleweg 9, 44869 Bochum
Büro: Rodenfeld 1, 44869 Bochum
Tel.:02327 – 68 96 195
Mob.:0162 – 790 2222
Mail: info@Immobilien-sachverstand-bochum.de
Internet: www.immobilien-sachverstand-bochum.de

Warum nicht einfach online?

Online-Portale heißen auch Vergleichsportale, weil sie eben nur das können: Sie vergleichen. In einem Vergleichswertverfahren werden die eingetippten Angaben übernommen und mit ähnlichen Immobilien verglichen. Solche Immobiliengutachten sind zwar grob richtungsweisend, man sollte sie aber nicht auf die Goldwaage legen. Denn neben dem ungenauen Schätzwert sind solche Verfahren anfällig für Fehler in der Berechnungsgrundlage. Das fängt beispielsweise bei der Bewertung der Bausubstanz an. Laien ist es oft nicht möglich, eventuelle Schwachstellen oder gar Schäden zu erkennen. Dabei spielen Baumängel eine erhebliche Rolle bei der korrekten Objektbewertung. Aus der Sanierung oder Modernisierung können andernfalls hohe Folgekosten entstehen. Auch baurechtliche Gegebenheiten der jeweiligen Örtlichkeit können Online-Portale nur bedingt oder gar nicht in ihre Berechnungen mit einbeziehen.

Bewertung dank Gutachten

Gutachten sind also äußerst sinnvoll für Käufer und Verkäufer einer Immobilie. Darüber hinaus sind aber auch Vermieter betroffen, denn die Grundfläche einer Wohnung auf dem Mietvertrag kann rechtliche Konsequenzen haben. So urteilte der BGH 2015 (Az.: VIII ZR 220/17), dass nur die tatsächliche Wohnfläche ohne Abweichungen laut Mietvertrag berechnet werden darf. Wurde diese falsch berechnet oder beispielsweise aus alten Verträgen übernommen, kann der Vermieter für zuviel gezahlte Miete, Nebenkosten und Schadensersatzforderungen zur Verantwortung gezogen werden. Das betrifft auch Verkäufer von Immobilien, etwa für vom Käufer zuviel gezahlte Steuern.

Die Vorteile eines Immobiliengutachten schlagen sich in der Detailtiefe nieder. So sind Kurzgutachten mit einer Objektbeschreibung und dem Bewertungsverfahren im Durchschnitt 8 Seiten lang, Anlagen nicht mitgerechnet. Gerichtlich anerkannte Gutachten treiben das noch einen Schritt weiter – auf bis zu 55 Seiten zerlegen sie die Immobilie in ihre Einzelteile, Bausubstanz- und Schimmelprüfung inbegriffen. Solche Verfahren lohnen sich nicht nur für Bestandsbauten, sondern auch bei der Planung und dem Bau neuer Immobilien. Denn wenn der Gutachter das Projekt aktiv betreut, herrscht von Anfang bis Ende Sicherheit.

In Neu- und Bestandsbauten ist gute Planung Gold wert – egal, ob es sich um die Bausubstanz oder Rückstauanlagen handelt. Konnte Ihnen dieser Artikel weiterhelfen? Teilen Sie uns Ihre Fragen oder Anregungen gerne mit – wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Kommentar!

Bei Rückfragen können Sie sich während unserer Bürozeiten (Mo.-Fr. zwischen 07:00-17:00 Uhr) jederzeit an uns wenden. Wählen Sie dafür einfach unsere kostenlose Hotline 08000-699007. Unser Not- und Störungsdienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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