Hochwasserschutz – wer ist verpflichtet?

Beim Thema Hochwasser wird der Monat Juli vielen Menschen noch lange besonders in Erinnerung bleiben. Immerhin ist der Juli 2021 untrennbar mit den Bildern der Flutkatastrophe in NRW und RLP verbunden. Die schiere Kraft und das Zerstörungspotenzial reißender Wassermassen bekommt tatsächlich seltener die mediale Aufmerksamkeit, die es verdient. Denn: Hochwasser sind bei weitem nicht so selten wie die Katastrophe vom Juli 2021. Sie fliegen nur meist unter dem Radar, weil sie häufig lokal begrenzt sind. Den Betroffenen hilft das wenig. Auch in „kleinerem“ Rahmen ist ein Hochwasser existenzbedrohlich und kann große Schäden hinterlassen – sowohl finanziell als auch an Leib und Leben.

Einer Flutkatastrophe wie der von 2021 haben Menschen wenig entgegenzusetzen. Bei den üblicheren Hochwassern im Lande sieht die Lage jedoch anders aus. Meist läuft es so ab, dass starke Regenfälle einen Bach oder Fluss in der Nähe zum Überlaufen bringen und dieser kurzerhand die Gebäude in der Umgebung unter Wasser setzt. Davon können nahezu alle Regionen in Deutschland betroffen sein – auch solche, die historisch keine Probleme mit Hochwasser hatten. Hinzu kommt, dass sich die genaue Lage von Extremwettern nur schwer vorhersagen lässt. Auf welche lokalen Besonderheiten der Regen trifft, weiß deshalb niemand so genau – schlimmstenfalls sammelt sich der Regen in einem Fluss oder fließt in ein Tal hinab.

Was sagt das Gesetz?

Wer schon einmal von Hochwasser betroffen war, musste sich mitunter unangenehme Fragen zum Hochwasserschutz anhören. Gerade Versicherungsgesellschaften haben daran ein großes Interesse, denn die Pflicht zum Hochwasserschutz haben in der Bundesrepublik alle Immobilienbesitzer. So zumindest schreibt es das Wasserhaushaltsgesetz vor. Konkreter formuliert:

Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen Nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen; § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz.

Wer also für das Gebäude zuständig ist, trägt auch die Verantwortung für den Hochwasserschutz. Allein eine Versicherung abzuschließen reicht übrigens nicht aus. Im Zweifelsfall will die nämlich sehen, welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz getroffen wurden. Bei groben Mängeln kann sie die finanzielle Unterstützung gar verweigern. Schließen Sie sich bei Fragen mit Ihrem Versicherer kurz, ob für Ihr Gebäude besondere Anforderungen bestehen. Mindestvoraussetzung ist jedoch ein funktionierender Rückstauschutz. Selbst bei kleineren Hochwassern richtet Rückstau oft große Schäden an. Dazu kommt es immer dann, wenn das Kanalnetz überläuft und das Wasser über Rohre in die Keller der umliegenden Gebäude gedrückt wird. Rückstau ist eine vermeidbare Folge von Extremwettern und die Pflicht zum Rückstauschutz besteht deutschlandweit.

Vorsorge ist besser als das Nachsehen zu haben

Sollte Ihr Gebäude besonders hochwassergefährdet sein, bestehen darüber hinaus noch eine ganze Reihe von Maßnahmen. Hochwasserfeste Türen, Tore und Lichtschächte etwa sind ein hervorragendes Mittel, um größere Schäden etwa bei Gebäuden in Flussnähe zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollten Sie das eigene Schadenspotenzial fachmännisch überprüfen lassen. Immerhin ist der Aufwand für guten Hochwasserschutz immer geringer als die Kosten einer Überschwemmung.

Bei Rückfragen können Sie sich während unserer Bürozeiten (Mo.-Fr. zwischen 07:00-17:00 Uhr) jederzeit an uns wenden. Wählen Sie dafür einfach unsere kostenlose Hotline 08000-699007. Unser Not- und Störungsdienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Timon Müller
    9. August 2023 17:03

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Hochwasserschutz. Ich möchte mir ein Hochwasserschutzfenster kaufen. Danke für den Tipp, Hochwasserfeste Türen, Tore und Lichtschächte zu bauen, um größere Schäden bei Gebäuden in Flussnähe zu vermeiden.

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