Hoch­was­ser­schutz – wer ist ver­pflich­tet?

Beim The­ma Hoch­was­ser wird der Monat Juli vie­len Men­schen noch lan­ge beson­ders in Erin­ne­rung blei­ben. Immer­hin ist der Juli 2021 untrenn­bar mit den Bil­dern der Flut­ka­ta­stro­phe in NRW und RLP ver­bun­den. Die schie­re Kraft und das Zer­stö­rungs­po­ten­zi­al rei­ßen­der Was­ser­mas­sen bekommt tat­säch­lich sel­te­ner die media­le Auf­merk­sam­keit, die es ver­dient. Denn: Hoch­was­ser sind bei wei­tem nicht so sel­ten wie die Kata­stro­phe vom Juli 2021. Sie flie­gen nur meist unter dem Radar, weil sie häu­fig lokal begrenzt sind. Den Betrof­fe­nen hilft das wenig. Auch in “klei­ne­rem” Rah­men ist ein Hoch­was­ser exis­tenz­be­droh­lich und kann gro­ße Schä­den hin­ter­las­sen – sowohl finan­zi­ell als auch an Leib und Leben.

Einer Flut­ka­ta­stro­phe wie der von 2021 haben Men­schen wenig ent­ge­gen­zu­set­zen. Bei den übli­che­ren Hoch­was­sern im Lan­de sieht die Lage jedoch anders aus. Meist läuft es so ab, dass star­ke Regen­fäl­le einen Bach oder Fluss in der Nähe zum Über­lau­fen brin­gen und die­ser kur­zer­hand die Gebäu­de in der Umge­bung unter Was­ser setzt. Davon kön­nen nahe­zu alle Regio­nen in Deutsch­land betrof­fen sein – auch sol­che, die his­to­risch kei­ne Pro­ble­me mit Hoch­was­ser hat­ten. Hin­zu kommt, dass sich die genaue Lage von Extrem­wet­tern nur schwer vor­her­sa­gen lässt. Auf wel­che loka­len Beson­der­hei­ten der Regen trifft, weiß des­halb nie­mand so genau – schlimms­ten­falls sam­melt sich der Regen in einem Fluss oder fließt in ein Tal hin­ab.

Was sagt das Gesetz?

Wer schon ein­mal von Hoch­was­ser betrof­fen war, muss­te sich mit­un­ter unan­ge­neh­me Fra­gen zum Hoch­was­ser­schutz anhö­ren. Gera­de Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten haben dar­an ein gro­ßes Inter­es­se, denn die Pflicht zum Hoch­was­ser­schutz haben in der Bun­des­re­pu­blik alle Immo­bi­li­en­be­sit­zer. So zumin­dest schreibt es das Was­ser­haus­halts­ge­setz vor. Kon­kre­ter for­mu­liert:

Jede Per­son, die durch Hoch­was­ser betrof­fen sein kann, ist im Rah­men des ihr Mög­li­chen und Zumut­ba­ren ver­pflich­tet, geeig­ne­te Vor­sor­ge­maß­nah­men zum Schutz vor nach­tei­li­gen Hoch­was­ser­fol­gen und zur Scha­dens­min­de­rung zu tref­fen, ins­be­son­de­re die Nut­zung von Grund­stü­cken den mög­li­chen Nach­tei­li­gen Fol­gen für Mensch, Umwelt oder Sach­wer­te durch Hoch­was­ser anzu­pas­sen; § 5 Abs. 2 Was­ser­haus­halts­ge­setz.

Wer also für das Gebäu­de zustän­dig ist, trägt auch die Ver­ant­wor­tung für den Hoch­was­ser­schutz. Allein eine Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen reicht übri­gens nicht aus. Im Zwei­fels­fall will die näm­lich sehen, wel­che Maß­nah­men zum Hoch­was­ser­schutz getrof­fen wur­den. Bei gro­ben Män­geln kann sie die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung gar ver­wei­gern. Schlie­ßen Sie sich bei Fra­gen mit Ihrem Ver­si­che­rer kurz, ob für Ihr Gebäu­de beson­de­re Anfor­de­run­gen bestehen. Min­dest­vor­aus­set­zung ist jedoch ein funk­tio­nie­ren­der Rückstau­schutz. Selbst bei klei­ne­ren Hoch­was­sern rich­tet Rück­stau oft gro­ße Schä­den an. Dazu kommt es immer dann, wenn das Kanal­netz über­läuft und das Was­ser über Roh­re in die Kel­ler der umlie­gen­den Gebäu­de gedrückt wird. Rück­stau ist eine ver­meid­ba­re Fol­ge von Extrem­wet­tern und die Pflicht zum Rückstau­schutz besteht deutsch­land­weit.

Vor­sor­ge ist bes­ser als das Nach­se­hen zu haben

Soll­te Ihr Gebäu­de beson­ders hoch­was­ser­ge­fähr­det sein, bestehen dar­über hin­aus noch eine gan­ze Rei­he von Maß­nah­men. Hoch­was­ser­fes­te Türen, Tore und Licht­schäch­te etwa sind ein her­vor­ra­gen­des Mit­tel, um grö­ße­re Schä­den etwa bei Gebäu­den in Fluss­nä­he zu ver­mei­den. Im Zwei­fels­fall soll­ten Sie das eige­ne Scha­dens­po­ten­zi­al fach­män­nisch über­prü­fen las­sen. Immer­hin ist der Auf­wand für guten Hoch­was­ser­schutz immer gerin­ger als die Kos­ten einer Über­schwem­mung.

Bei Rück­fra­gen kön­nen Sie sich wäh­rend unse­rer Büro­zei­ten (Mo.-Fr. zwi­schen 07:00–16:30 Uhr) jeder­zeit an uns wen­den. Wäh­len Sie dafür ein­fach unse­re kos­ten­lo­se Hot­line 08000–699007. Unser Not- und Stö­rungs­dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Ver­fü­gung. Wir freu­en uns auf Ihren Anruf!

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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Timon Müller
    9. August 2023 17:03

    Vie­len Dank für die­sen Bei­trag zum The­ma Hoch­was­ser­schutz. Ich möch­te mir ein Hoch­was­ser­schutz­fens­ter kau­fen. Dan­ke für den Tipp, Hoch­was­ser­fes­te Türen, Tore und Licht­schäch­te zu bau­en, um grö­ße­re Schä­den bei Gebäu­den in Fluss­nä­he zu ver­mei­den.

    Antworten
    • Rückstauprofi
      5. September 2023 8:09

      Hal­lo Herr Mül­ler!

      Vie­len Dank für Ihren Kom­men­tar. 😉

      Sie kön­nen ger­ne eine Anfra­ge bei uns ein­rei­chen.
      Falls Sie es noch nicht getan haben, möch­ten wir Sie bit­ten, Ihr Anlie­gen wie folgt an uns rich­ten: 1. https://hochwasserschutz.rueckstauprofi.de oder 2. https://rueckstauberatung.rueckstauprofi.de

      Sie errei­chen uns wäh­rend unse­rer Geschäfts­zei­ten: Mo.-Fr.: 07:00–17:00 Uhr unter 02368–699007.
      Unse­ren Not- und Stö­rungs­dienst (kos­ten­lo­se Hot­line: Tel.: 08000–699007) errei­chen Sie rund um die Uhr!

      Ihr Team von Rück­stau­pro­fi

      Antworten

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