Hoch­was­ser­schutz: So prü­fen Sie Ihren staat­li­chen Zuschuss!

Über ein Jahr ist es nun her, seit die Flut­ka­ta­stro­phe im Juli 2021 Deutsch­land heim­ge­sucht hat. In Rhein­land-Pfalz und Nord­rhein-West­fa­len waren die Schä­den teil­wei­se immens und haben sicht­ba­re Spu­ren hin­ter­las­sen. Allei­ne in Deutsch­land kamen bei dem Hoch­was­ser mehr als 180 Men­schen ums Leben.

Man­cher­orts setzt sich der Wie­der­auf­bau bis heu­te fort. Gera­de in den beson­ders stark betrof­fe­nen Regio­nen hat die Flut das Werk von Gene­ra­tio­nen zer­stört. Für die Betrof­fe­nen gibt es jetzt zumin­dest einen klei­nen Licht­blick, denn: Wer bei dem Jahr­hun­dert­hoch­was­ser beson­ders gro­ße Schä­den erlit­ten hat, kann beim Hoch­was­ser­schutz staat­li­che För­de­rung erhal­ten. Bund und Län­der haben für den Wie­der­auf­bau einen Fonds von 12,3 Mil­li­ar­den Euro vor­be­rei­tet.

Wer ist antrags­be­rech­tigt?

Antrags­be­rech­tigt sind alle, die bei der Flut­ka­ta­stro­phe im Juli 2021 Schä­den an ihrem Gebäu­de erlit­ten haben. Dar­in ent­hal­ten sind etwa Schä­den durch Sturz­flut, Grund­was­ser, über­lau­fe­ne Abwas­ser­an­la­gen, Hang­rutsch und mehr. Wich­tig ist, dass die­se Schä­den unmit­tel­bar im Zusam­men­hang mit der Flut­ka­ta­stro­phe ste­hen. Die­se Ansprü­che kön­nen bei Schä­den am Gebäu­de selbst Haus­ei­gen­tü­mer, pri­va­te Ver­mie­ter und Unter­neh­men der Woh­nungs­wirt­schaft gel­tend machen. Bei Schä­den an Haus­rat von Pri­vat­haus­hal­ten kön­nen Eigen­tü­mer und Mie­ter För­de­rung erhal­ten. Wer als pri­va­ter Ver­mie­ter oder Unter­neh­men der Woh­nungs­wirt­schaft infol­ge der Flut Miet­aus­fäl­le erlit­ten hat, kann eben­falls einen Antrag auf För­de­rung stel­len.

Wich­tig ist, dass Sie vor dem Antrag etwa­ige Aus­schluss­grün­de in Betracht zie­hen. Aus­ge­schlos­sen sind etwa alle Gebäu­de, bei denen Bau­vor­schrif­ten igno­riert wur­den. Dazu zäh­len etwa Gebäu­de ohne Bau­ge­neh­mi­gung sowie Gebäu­de, die bei denen gegen Vor­schrif­ten zum Hoch­was­ser­schutz ver­sto­ßen wur­de. Schwie­rig ist es auch bei Haus­ei­gen­tü­mern, die vor der Flut Insol­venz ange­mel­det hat­ten.

Außer­dem soll­ten Sie die erlit­te­nen Schä­den mög­lichst gut doku­men­tiert haben. Wenn dann wich­ti­ge Tei­le der Infra­struk­tur im Gebäu­de ersetzt wer­den muss, kann der För­der­topf erheb­li­che finan­zi­el­le Ent­las­tung brin­gen.

Auch Prä­ven­ti­on wird geför­dert!

Wich­tig ist außer­dem, dass der För­der­topf nicht nur für Scha­dens­be­sei­ti­gung gilt, son­dern auch für prä­ven­ti­ve Maß­nah­men. Gera­de beim The­ma Hoch­was­ser lohnt sich ein Blick in die Zukunft, denn sol­che Extrem­ereig­nis­se wer­den eher zu- als abneh­men. Ein ver­nünf­ti­ger Rückstau­schutz ist dabei das abso­lu­te Mini­mum. Dar­über hin­aus bestehen aber noch zahl­rei­che ande­re bau­li­che Maß­nah­men, etwa hoch­was­ser­dich­te Kel­ler­fens­ter und Türen, Licht­schäch­te und Gara­gen­to­re. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen finan­ziert der För­der­topf bis zu 80 Pro­zent sol­cher Maß­nah­men – spre­chen Sie uns ger­ne dar­auf an!

Waren Sie von der Flut­ka­ta­stro­phe betrof­fen und möch­ten einen Antrag auf För­de­rung stel­len? Spre­chen Sie uns ger­ne dar­auf an!

Bei Rück­fra­gen kön­nen Sie sich wäh­rend unse­rer Büro­zei­ten (Mo.-Fr. zwi­schen 07:00–16:30 Uhr) jeder­zeit an uns wen­den. Wäh­len Sie dafür ein­fach unse­re kos­ten­lo­se Hot­line 08000–699007. Unser Not- und Stö­rungs­dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Ver­fü­gung. Wir freu­en uns auf Ihren Anruf!

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