Über ein Jahr ist es nun her, seit die Flutkatastrophe im Juli 2021 Deutschland heimgesucht hat. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen waren die Schäden teilweise immens und haben sichtbare Spuren hinterlassen. Alleine in Deutschland kamen bei dem Hochwasser mehr als 180 Menschen ums Leben.
Mancherorts setzt sich der Wiederaufbau bis heute fort. Gerade in den besonders stark betroffenen Regionen hat die Flut das Werk von Generationen zerstört. Für die Betroffenen gibt es jetzt zumindest einen kleinen Lichtblick, denn: Wer bei dem Jahrhunderthochwasser besonders große Schäden erlitten hat, kann beim Hochwasserschutz staatliche Förderung erhalten. Bund und Länder haben für den Wiederaufbau einen Fonds von 12,3 Milliarden Euro vorbereitet.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle, die bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 Schäden an ihrem Gebäude erlitten haben. Darin enthalten sind etwa Schäden durch Sturzflut, Grundwasser, überlaufene Abwasseranlagen, Hangrutsch und mehr. Wichtig ist, dass diese Schäden unmittelbar im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe stehen. Diese Ansprüche können bei Schäden am Gebäude selbst Hauseigentümer, private Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft geltend machen. Bei Schäden an Hausrat von Privathaushalten können Eigentümer und Mieter Förderung erhalten. Wer als privater Vermieter oder Unternehmen der Wohnungswirtschaft infolge der Flut Mietausfälle erlitten hat, kann ebenfalls einen Antrag auf Förderung stellen.
Wichtig ist, dass Sie vor dem Antrag etwaige Ausschlussgründe in Betracht ziehen. Ausgeschlossen sind etwa alle Gebäude, bei denen Bauvorschriften ignoriert wurden. Dazu zählen etwa Gebäude ohne Baugenehmigung sowie Gebäude, die bei denen gegen Vorschriften zum Hochwasserschutz verstoßen wurde. Schwierig ist es auch bei Hauseigentümern, die vor der Flut Insolvenz angemeldet hatten.
Außerdem sollten Sie die erlittenen Schäden möglichst gut dokumentiert haben. Wenn dann wichtige Teile der Infrastruktur im Gebäude ersetzt werden muss, kann der Fördertopf erhebliche finanzielle Entlastung bringen.
Auch Prävention wird gefördert!
Wichtig ist außerdem, dass der Fördertopf nicht nur für Schadensbeseitigung gilt, sondern auch für präventive Maßnahmen. Gerade beim Thema Hochwasser lohnt sich ein Blick in die Zukunft, denn solche Extremereignisse werden eher zu- als abnehmen. Ein vernünftiger Rückstauschutz ist dabei das absolute Minimum. Darüber hinaus bestehen aber noch zahlreiche andere bauliche Maßnahmen, etwa hochwasserdichte Kellerfenster und Türen, Lichtschächte und Garagentore. Unter bestimmten Voraussetzungen finanziert der Fördertopf bis zu 80 Prozent solcher Maßnahmen – sprechen Sie uns gerne darauf an!
Waren Sie von der Flutkatastrophe betroffen und möchten einen Antrag auf Förderung stellen? Sprechen Sie uns gerne darauf an!
Bei Rückfragen können Sie sich während unserer Bürozeiten (Mo.-Fr. zwischen 07:00-17:00 Uhr) jederzeit an uns wenden. Wählen Sie dafür einfach unsere kostenlose Hotline 08000-699007. Unser Not- und Störungsdienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!