Der gro­ße Rück­stau­ch­eck – wie schwer sind Sie betrof­fen?

Über Rück­stau mögen vie­le Men­schen die meis­te Zeit nicht nach­den­ken. Immer­hin pas­sie­ren Extrem­wet­ter nicht alle Tage. Und wenn dar­über hin­aus bis­lang noch immer alles gut gegan­gen ist, besteht kein offen­sicht­li­cher Grund zur Sor­ge. Genau dar­in liegt aller­dings die Gefahr von Rück­stau. Tritt er ein­mal auf, sind die Schä­den gleich unbe­zif­fer­bar. So man­che Rück­stau­an­la­ge wird ein­ge­baut, nach­dem Haus­be­sit­zer der Zer­stö­rung ihres Inven­tars im Kel­ler zuse­hen muss­ten – dabei lässt sich das ein­fach ver­mei­den. Wie hoch Ihr indi­vi­du­el­les Risi­ko ist, lässt sich zum Bei­spiel unkom­pli­ziert mit einem Rück­stau­ch­eck her­aus­fin­den.

Rück­stau­ch­eck: Wie­so, wes­halb, war­um?

Das größ­te Pro­blem an Rück­stau­e­reig­nis­sen ist, dass Sie immer mit ihnen rech­nen müs­sen. Wer also nicht in einem Über­flu­tungs­ge­biet lebt oder schlicht kei­ne grö­ße­ren Stür­me im eige­nen Wohn­ge­biet erlebt hat, ist noch lan­ge nicht sicher. Aus tech­ni­schen Grün­den kann der öffent­li­che Misch­was­ser­ka­nal nicht groß genug sein, um mit abso­lut jedem Stark­re­gen fer­tig zu wer­den. Frü­her oder spä­ter geht in so ziem­lich jedem Gebiet genug Regen nie­der, dass der Kanal voll ist und das Was­ser aus Gul­lys direkt wie­der aus­tritt. Das ist ein Pro­blem, denn die Abwas­ser­an­la­gen umlie­gen­der Häu­ser lie­gen in der Regel unter­halb der Stra­ße.

Das Höhen­ni­veau, ab dem man von einem Rück­stau­ri­si­ko aus­ge­hen muss, wird auch “Rück­stau­ebe­ne” genannt. Es liegt nor­ma­ler­wei­se auf Höhe der Stra­ßen­ober­kan­te, die exak­te Defi­ni­ti­on kann aber lokal leicht unter­schied­lich sein. Wenn sich das Was­ser schon in den Stra­ßen staut, ist der Kanal so voll, dass Regen­was­ser in die Abwas­ser­an­la­gen drückt – und damit auch in Ihren Kel­ler. Was dann geschieht, bezeich­net man im All­ge­mei­nen als Rück­stau. Falls im Kel­ler Inven­tar gela­gert wur­de, ist es spä­tes­tens dann wahr­schein­lich ver­lo­ren. Bei Rück­stau drü­cken die Was­ser­mas­sen mit viel Druck in das Gebäu­de und hin­ter­las­sen dabei gro­ße Schä­den an Mobi­li­ar und sogar der Bau­sub­stanz. Gera­de heut­zu­ta­ge wer­den die Fol­ge­kos­ten immer gra­vie­ren­der, weil vie­le Kel­ler auch als Wohn- oder Hob­by­räu­me die­nen. Sie behei­ma­ten so man­che Dusche, WC oder Wasch­ma­schi­ne – alle­samt ange­schlos­sen an das Kanal­netz.

Haus­be­sit­zer in der Haf­tung

Weil das öffent­li­che Kanal­netz nicht rückstau­fest gebaut ist, muss recht­lich gese­hen jeder Haus­be­sit­zer selbst vor­sor­gen. Bei einem Rück­stau­e­reig­nis ohne ent­spre­chen­de Siche­rung blei­ben Sie also schlimms­ten­falls auf den Kos­ten sit­zen. Hier ist gro­ße Vor­sicht gera­de für Ver­mie­ter ange­sagt: Als Haus­be­sit­zer haf­ten Sie für Schä­den, die Ihre Mie­ter durch Rück­stau erlei­den. Auch Ver­si­che­run­gen mögen man­geln­de Vor­sor­ge gar nicht. Im Scha­dens­fall ohne Rück­stau­si­che­rung ver­wei­gern die­se mit­un­ter jeg­li­che Hil­fen. Das umfasst übri­gens nicht nur das blo­ße Vor­han­den­sein einer Rück­stau­si­che­rung, son­dern auch deren War­tung. Es reicht also nicht, vor 40 Jah­ren mal eine Rück­stau­klap­pe ein­ge­baut und ver­ges­sen zu haben.

Der Weg zum rich­ti­gen Rückstau­schutz

Ein ver­nünf­ti­ger Rückstau­schutz ist in der Regel nicht mal eben bei Ama­zon bestellt. Wie es um Ihren Rückstau­schutz steht, wel­che Maß­nah­men getrof­fen wer­den müs­sen und wel­ches Mit­tel für Sie am bes­ten geeig­net ist, lässt sich am ehes­ten durch fach­män­ni­sches Per­so­nal fest­stel­len. Dafür machen wir vor Ort den ein­gangs genann­ten Rück­stau­ch­eck. Für einen Rück­stau­ch­eck stel­len wir zunächst den Ist­zu­stand der Gebäu­de­si­che­rung fest und ver­glei­chen ihn dann mit einem idea­len Soll­zu­stand. Weil alles pass­ge­nau und exakt ablau­fen muss, grei­fen wir dafür auf eine Kame­ra­be­fah­rung Ihrer Roh­re zurück. Anstatt einer ober­fläch­li­chen Begut­ach­tung gehen wir damit ins Detail und sehen, wo genau es über­all hapert und was wir dage­gen tun kön­nen. Nach einer Klä­rung der not­wen­di­gen Maß­nah­men kann deren Umset­zung begin­nen.

 

Sind Sie unsi­cher, ob Ihr Rückstau­schutz gewar­tet oder über­haupt vor­han­den ist? Wir emp­feh­len, nicht erst nach dem nächs­ten Stark­re­gen zu han­deln – ein Anruf heu­te kann hohe Fol­ge­schä­den von mor­gen ver­mei­den!

Wol­len Sie Ihren Rückstau­schutz auf­bes­sern? Tei­len Sie uns Ihre Fra­gen oder Anre­gun­gen ger­ne mit – wir freu­en uns auf Ihre Nach­richt oder Ihren Kom­men­tar!

Bei Rück­fra­gen kön­nen Sie sich wäh­rend unse­rer Büro­zei­ten (Mo.-Fr. zwi­schen 07:00–16:30 Uhr) jeder­zeit an uns wen­den. Wäh­len Sie dafür ein­fach unse­re kos­ten­lo­se Hot­line 08000–699007. Unser Not- und Stö­rungs­dienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Ver­fü­gung. Wir freu­en uns auf Ihren Anruf!

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